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Bauverfahren

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Kulturdenkmale

Zuständige Stelle

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Leistungsbeschreibung

An einem Kulturdenkmal erfordert jede Bau- und Sanierungsmaßnahme, jede Veränderung – selbst jede neue Farbfassung - einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Stellung nimmt das Denkmalamt im Rahmen eines Bauantrags oder - isoliert - bei baugenehmigungsfreien Maßnahmen. Es empfiehlt sich, im Rahmen der zweimal wöchentlich vormittags abgehaltenen Sprechtage die Genehmigungsfähigkeit eines Sanierungsprojektes im Vorfeld der Antragstellung abzuklären.  

 

Üblicherweise ist zur Beurteilung der Denkmalverträglichkeit einer Maßnahme ein Ortstermin mit dem Denkmalamt erforderlich. Dieses hat gemäß § 7 HDSchG diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen, um Kulturdenkmale zu schützen, erhalten und zu bergen sowie Gefahren von ihnen abzuwenden. Selbstverständlich ist bei allen Entscheidungen den berechtigten Interessen der Eigentümer oder Besitzer von Kulturdenkmalen Rechnung zu tragen. Da der Erhalt von Originalsubstanz Priorität besitzt, ist jede Baumaßnahme auf ihre Genehmigungsfähigkeit hin durch das Denkmalamt zu überprüfen.  

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