FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Ausweis und Pass

eID-Karte

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter BürgeramtInternal Link (ungeachtet dessen, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).

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Leistungsbeschreibung

Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt.

Mit dieser Funktion ist das sichere Ausweisen im Internet oder an Automaten möglich. Hierbei erfolgt die Übertragung der persönlichen Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt. Die Freigabe der Daten erfolgt erst nach Eingabe der persönlichen Geheimnummer (PIN). Diese erhält die antragstellende Person mittels eines von der Bundesdruckerei automatisiert hergestellten Briefes (sog. PIN-Brief).
Die Karte dient nicht als Identitätsnachweis gegenüber Behörden bei persönlicher Vorsprache. Sie enthält kein Lichtbild und keine aufgedruckte Anschrift.

Deutschen Staatsangehörigen und Angehörigen von Drittstaaten steht die eID-Funktion durch den Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) zur Verfügung. Die Funktion der eID-Karte entspricht jener aus dem Personalausweis bzw. dem eAT. Um auch den übrigen Staatsangehörigen diese Möglichkeit zu eröffnen, wurde die eID-Karte eingeführt.

Die Beantragung der eID-Karte ist freiwillig.

Voraussetzungen

Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Deutsche Staatsangehörige und Angehörige von Drittstaaten sind nicht antragsberechtigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gültiger Nationalpass bzw. ID-Karte (Personalausweis)

Welche Gebühren fallen an?

37 €

Wir freuen uns, wenn Sie mit Karte zahlen (wir akzeptieren Giro- und Debit-Karten)!

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt zehn Jahre.

Was sollte ich noch wissen?

Der Karteninhaber ist verpflichtet:

  • die eID-Karte vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist (beispielsweise nach einem Namenswechsel)
  • die alte ID-Karte beim Empfang einer neuen eID-Karte abzugeben sowie
  • den Verlust der eID-Karte und ihr Wiederauffinden anzuzeigen.