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Lizenzen / Zeugnisse

Führungszeugnis

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter BürgeramtInternal Link (egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).

 

Aus gegebenem Anlass warnen wir vor der Nutzung von Drittanbieter-Seiten für die Online-Beantragung von Führungszeugnissen. Es können hierdurch für Sie unnötige Mehrkosten und ein Zeitverzug entstehen.

Bitte nutzen Sie für die Online-Antragstellung ausschließlich das Portal des Bundesamtes für JustizExternal Link.


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Leistungsbeschreibung

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

 

Bei Führungszeugnissen unterscheidet man zwischen zwei Arten:

Führungszeugnissen für private Zwecke (Belegart "N"): 

  • Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre Meldeanschrift gesandt.

 

Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O"): 

  • Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte Behörde übersandt.
  • Bitte geben Sie in diesen Fällen die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an.
  • Sie können beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

 

Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Das erweiterte Führungszeugnis enthält zum Zwecke eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes also auch minderschwere Verurteilungen zu Sexualstraftaten.

Das Antragsverfahren entspricht dem für ein „normales Führungszeugnis“. Ergänzend ist jedoch eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.

Verfahrensablauf

1) Persönliche Vorsprache im Bürgeramt

Sie sprechen unter Vorlage Ihres Ausweisdokuments in einem unserer Bürgerämter vor. Wir übermitteln Ihren Antrag elektronisch an das Bundesamt für Justiz in Bonn. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und an Sie oder an die Behörde, die die Vorlage verlangt, versandt.

 

2) Online-Antrag

Grundsätzlich können Online-Anträge über das Portal des Bundesamtes für JustizExternal Link gestellt werden.

 

3) schriftlicher Antrag

Sie können uns einen formlosen Antrag mit einer amtlich oder notariell beglaubigter Unterschrift zukommen lassen. Hierfür überweisen Sie uns bitte die Verwaltungsgebühren in Höhe von 13,00 € auf folgendes Konto:

IBAN: DE15500100600000103604
BIC: PBNKDEFF

Verwendungszweck (immer angeben): Führungszeugnis - Name, Vorname

Zur Bestätigung Ihrer Einzahlung legen Sie Ihrem Antrag bitte einen Nachweis bei (z.B. Überweisungsbeleg). Nach Eingang der Bezahlung übermitteln wir Ihren Antrag an das Bundesamt für Justiz.

Voraussetzungen

  • Sie haben das 14. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind in Frankfurt am Main mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet.
  • Für Minderjährige kann der/die gesetzliche Vertreter/in ein Führungszeugnis beantragen.
  • Sie (ggf. Ihre gesetzliche Vertretung) können sich bei der Antragstellung nicht durch eine/n Dritte/n bzw. eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweisdokument
  • Führungszeugnis für eine Behörde: Verwendungszweck bzw. Geschäftszeichen und genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl der Empfängergemeinde)
  • Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.

Welche Gebühren fallen an?

13 €

Wir freuen uns, wenn Sie mit Karte zahlen (wir akzeptieren Giro- und Debit-Karten)!

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer Ihres Führungszeugnisantrags durch das Bundesamt für Justiz beträgt in der Regel ca. 2 Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungsdauer länger ausfallen.

Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann längere Zeit (ca. 4-6 Wochen) in Anspruch nehmen.

Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags richten Sie bitte direkt an das Bundesamtes für JustizExternal Link.

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