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Stadtbücherei

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Zentralbibliothek
Die Zentralbibliothek in der Hasengasse. © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Alexander Habermehl

Aufenthalts-Gestattung
Asyl-Bewerberinnen und Asyl-Bewerber bekommen
eine Aufenthalts-Gestattung.

Das heißt: Sie dürfen zurzeit in Deutschland bleiben.

Auf dem Papier mit der Aufenthalts-Gestattung steht,
in welcher Stadt die Asyl-Bewerberin oder der Asyl-Bewerber
zurzeit lebt.


ausleihen
Sie können Medien aus der Stadtbücherei ausleihen.

Das heißt: Sie können die Medien mit nach Hause nehmen.

Aber Sie dürfen die Medien nicht für immer behalten.
Nach ein paar Tagen oder Wochen müssen Sie die Medien
zurück in die Bibliothek bringen.


Buch-Kino

Das Buch-Kino ist ein Angebot für kleine Kinder.

Die Seiten aus einem Bilderbuch werden groß auf einer Wand gezeigt,
so wie im Kino.
Eine Seite nach der anderen, ein Bild nach dem anderen.

Eine erwachsene Person liest den Text aus dem Bilderbuch vor.


Duldung
Manche Asyl-Bewerberinnen und Asyl-Bewerber
dürfen nicht in Deutschland bleiben.

Sie müssen aber nicht sofort aus Deutschland weggehen.
Sie bekommen eine Duldung.

Auf dem Papier mit der Duldung steht,
in welcher Stadt die Asyl-Bewerberin oder der Asyl-Bewerber
zurzeit lebt.


eBooks
eBooks sind Bücher,
die man aus dem Internet auf ein Tablet oder auf ein Lesegerät herunterladen kann.


eMusic
eMusic ist Musik,
die man aus dem Internet auf ein Smartphone, ein Tablet oder
auf einen Computer herunterladen kann.


ePaper
ePaper sind Zeitungen und Zeitschriften,
die man aus dem Internet auf ein Smartphone, ein Tablet oder
auf einen Computer herunterladen kann.


Einwilligungs-Erklärung

Kinder und Jugendliche können auch
einen Bibliotheks-Ausweis bekommen,
wenn die Eltern nicht dabei sind.

Dann brauchen sie eine Einwilligungs-Erklärung.
Die Einwilligungs-Erklärung ist auf dem Anmelde-Formular.

Die Mutter oder der Vater müssen die Einwilligungs-Erklärung unterschreiben.
Die Unterschrift bedeutet:
Die Mutter oder der Vater sind einverstanden,
dass das Kind einen Bibliotheks-Ausweis bekommt.


gesetzliche Vertreterin,
gesetzlicher Vertreter

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren brauchen
eine gesetzliche Vertreterin oder einen gesetzlichen Vertreter.

Meistens sind die Eltern die gesetzlichen Vertreter.

Die Eltern unterschreiben
dann zum Beispiel wichtige Papiere
für ihr Kind.

Aber:
Manche Kinder und Jugendliche leben nicht bei ihren Eltern,
sondern in einem Kinderheim.
Deshalb unterschreibt eine gesetzliche Vertreterin oder
ein gesetzlicher Vertreter die wichtigen Papiere
für das Kind oder für den Jugendlichen.
Die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter ist oft
eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter vom Jugendamt.


herunterladen
Im Internet gibt es Texte, Musik und Filme.

Viele Texte, Musik und Filme kann man auf das Smartphone,
auf das Tablet oder auf den Computer holen.

Das nennt man: herunterladen.
Das englische Wort ist: to download.


Hörbuch

Ein Hörbuch ist eine Geschichte auf CD oder als mp3:
also ein Buch zum Anhören.

Manchmal gibt es in der Geschichte verschiedene Personen
und verschiedene Stimmen.

Manchmal liest eine Person ein Buch vor.


Kooperationen-Ausweis
Der Kooperationen-Ausweis ist ein besonderer Ausweis.

Er ist für Personen,
die schon einen Ausweis für die Stadtbibliothek Offenbach oder
für die Stadtbibliothek Neu-Isenburg haben.

Die Stadtbücherei Frankfurt arbeitet mit den Stadtbibliotheken in Offenbach und Neu-Isenburg zusammen.

Das nennt man: Kooperation.


Leihfrist
Sie dürfen Medien aus der Stadtbücherei
bis zu einem bestimmten Tag behalten.

An dem Tag endet die Leihfrist.

Zum Beispiel dürfen Sie Bücher 4 Wochen ausleihen.

Diese Zeit nennt man Leihfrist.


Lesung
Manchmal lädt die Stadtbücherei Autorinnen oder Autoren ein.

Die Autorinnen oder Autoren lesen vor einem Publikum
aus ihrem Buch vor.

Das nennt man Lesung.

Autorinnen oder Autoren sind die Frauen und Männer,
die Bücher schreiben.


Mahnung
Wenn Sie Medien nicht bis zum Ende der Leihfrist abgeben,
schickt die Stadtbücherei einen Brief an Sie.

Man nennt diesen Brief: Mahnung.

In der Mahnung steht:

  • dass Sie die Medien zurück bringen sollen.
  • dass Sie Mahn-Gebühren bezahlen müssen.

Mahn-Gebühren
Wenn Sie Medien nicht bis zum Ende der Leihfrist abgeben,
kostet das Geld.
Das nennt man: Mahn-Gebühren.

In der Mahnung steht,
wie viel Mahn-Gebühren Sie bezahlen müssen.

 

Medien
Medien sind zum Beispiel:

  • Bücher
  • CDs
  • DVDs
  • Musik-Noten
  • Zeitschriften

 

Melde-Bescheinigung
Auf einer Melde-Bescheinigung steht:

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Eine Melde-Bescheinigung bekommen Sie auf dem Bürgeramt.

Service-Theke
In jeder Bibliothek gibt es eine Service-Theke.

Die Service-Theke ist ein großer Tisch.
An diesem großen Tisch sitzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliothek.

An der Service-Theke können Sie:

  • einen Bibliotheks-Ausweis bekommen
  • Medien vorbestellen
  • Medien verlängern
  • Medien zurückgeben

Wenn Sie Fragen haben,
helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne.


verlängern
Sie müssen Medien zum Ende der Leihfrist
in die Bibliothek zurück bringen.

Aber:
Wenn Sie die Medien noch länger behalten wollen,
können Sie die Leihfrist verlängern.
Dann dürfen Sie die Medien länger behalten.


vorbestellen
Manchmal ist ein Medium nicht da,
weil eine andere Person das Medium hat.

Dann können Sie das Medium vorbestellen.

Man kann dazu auch sagen: reservieren, vormerken.

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