Kipp Karl

Kipp Karl

Stolperstein-Biographien in der Altstadt

Kipp, Karl

Karl Kipp wurde als jüngstes von neun Kindern in Schwefe bei Soest (Westfalen) geboren. Nach dem Besuch der Volksschule in Schwefe absolvierte er bei der Stadtverwaltung Soest eine dreijährige kaufmännische Lehre. In der Folge arbeitete er als Handelsgehilfe für verschiedene Firmen in Soest, Dortmund und zuletzt in Frankfurt am Main. 1932 wurde er arbeitslos. Er war evangelisch getauft und ledig. Als seinen letzten Wohnsitz gab er 1939 die Landsberggasse 4 an, wo er wahrscheinlich zur Untermiete wohnte. Die Landsberggasse war eine kleine Querstraße der Schnurgasse (heute Berliner Straße). Das Haus befand sich in etwa zwischen den heutigen Adressen „An der Kleinmarkthalle 11“ und „Berliner Straße 32“.

 

 

Bereits in den Jahren 1932 bis 1936 war er im Zusammenhang mit seiner Homosexualität mehrmals inhaftiert (Gefängnisse in Frankfurt-Preungesheim und Bad Kreuznach). Neben dem Vorwurf der „widernatürlichen Unzucht“ nach §175 ergingen Urteile wegen (sexueller) Beleidigung und Erpressung in einem Fall. Am 23. August 1937 wurde er von der Polizei nach Sachsenhausen in Oranienburg transportiert. Von hier ging es weiter nach Buchenwald, wo er die Häftlingsnummer 2149 erhielt und als „Berufsverbrecher“ eingestuft wurde. Von dort überführte man ihn am 26. April 1939 nach Flossenbürg in Bayern. Im Mai 1939 wurde er aus der „Vorbeugungshaft“ entlassen und in Frankfurt der polizeilichen Überwachung unterstellt. Seitdem arbeitete er als Isoliergehilfe bei der Iso-Ge Isoliergesellschaft m.b.H im Oederweg.

 

 

Am 8. Dezember 1939 wurde er erneut verhaftet. Ihm wurde eine versuchte sexuelle Belästigung vorgeworfen. Hinzu kamen verschiedene Denunziationen wegen einvernehmlichen sexuellen Kontakten. Das Landgericht Frankfurt verurteilte Karl Kipp am 16. Mai 1940 aufgrund §175 zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren Gefängnis. Bereits am 23. Mai 1940 beantragte die Kripo Frankfurt die erneute polizeiliche „Vorbeugungshaft“ um zu verhindern, dass Karl Kipp nach der Verbüßung seiner Strafe freikommt. Er wurde ins Strafgefängnis Diez bei Limburg überführt und nach Ablauf seiner Strafzeit am 10. Dezember 1941 der Polizei überstellt.

 

 

Auf Anweisung der Kriminalpolizei Frankfurt wurde er erneut nach Flossenbürg transportiert, wo die SS ihn zur Nummer 2810 machte und ihn als §175-“Vorbeugungshäftling“ einstufte. Er verstarb im Häftlingskrankenbau angeblich an Herz- und Kreislaufversagen. Man entnahm den künstlichen Zahnersatz mit Goldzähnen und verbrannte seinen Leichnam im Krematorium. Seine Asche befindet sich in der dortigen Aschenpyramide oder den Aschegruben. Seinen Nachlass versandte man an die Kriminalpolizei Frankfurt am Main.

 

 

Der Stolperstein wurde initiiert von Martin Dill und Heidi Stögbauer von der Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main und finanziert von Stefan Diefenbach, Frankfurt.

 

Dank an Rainer Hoffschildt (Schwullesbisches Archiv, Hannover, SARCH) für die Hinweise zum Verfolgungsschicksal von Karl Kipp.

 

 

Polizeiliche Anordnung der Vorbeugungshaft für Karl Kipp
Polizeiliche Anordnung der Vorbeugungshaft für Karl Kipp © Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden

 

Karl Kipp 
Geburtsdatum:
27.9.1902 
Verurteilt § 175 
Haft:   8.12.1939 Frankfurt, 30.6.1940 Diez, 28.1.1942 KZ Flossenbürg
Todesdatum: 25.4.1942

 

 

 

 

Stolperstein Berliner Straße 32, Kipp, Karl
Stolperstein Berliner Straße 32, Kipp, Karl © Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main, Foto: Keine Angabe

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