Goldene Bulle

Goldene Bulle

Stadtgeschichte

Goldene Bulle

Mehr als ein Stück Pergament

Die Goldene Bulle ist ein in Urkundenform verfasstes kaiserliches Gesetzbuch mit dem ab 1356 die Wahl des deutschen Königs geregelt wurde. Der Name bezieht sich auf die goldgearbeiteten Siegel (von lat. „bulla“ = Metallsiegel), die an Stelle des sonst üblichen Wachssiegels verwendet wurden.
Das Frankfurter Exemplar ist eine Abschrift des ursprünglichen böhmischen Exemplars und wird heute im Institut für Stadtgeschichte aufbewahrt.

Goldene Bulle
Goldene Bulle © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Uwe Dettmar
Die Goldene Bulle ist das wichtigste Verfassungsdokument des mittelalterlichen Reiches. Das eher unscheinbare Büchlein war von grundlegender Bedeutung für Reich und Stadt. Denn auf seinen 44 Blättern war das 1356 erlassene Reichsgesetz über die Königswahl festgeschrieben. Es bestimmte Frankfurt endgültig zum Wahlort der deutschen Könige und sicherte damit den weiteren Aufstieg der Reichsstadt am Main. In Frankfurt, wo bereits seit 1147 die meisten deutschen Könige gewählt worden waren, fand seit 1562 auch deren Krönung statt.
Die Goldene Bulle regelte die Wahl des deutschen Königs durch die sieben Kurfürsten nach dem Mehrheitsprinzip. Zum Wahlort wurde Frankfurt, zur Krönungsstätte - nach  Aachen  - bestimmt, und seinen ersten Reichstag sollte der neue König in Nürnberg abhalten. Die Wichtigkeit des neuen Gesetzes wurde besonders feierlich besiegelt mit einer goldenen Bulle (von lat. „bulla“ = Metallsiegel), die an Stelle des sonst üblichen Wachssiegels verwendet wurde. Erst um 1400 dann ging die Siegelbezeichnung auf die gesamte Urkunde über.

Von der Goldenen Bulle erhielten zunächst nur fünf der sieben Kurfürsten eine Ausfertigung. Später ließen sich die beiden Reichsstädte Frankfurt und Nürnberg ihre eigenen, ebenfalls besiegelten und damit rechtlich vollgültigen Exemplare ausstellen. So bekam der Rat der Stadt Frankfurt von der kaiserlichen Kanzlei 1366 seine Ausfertigung. Bei jeder Wahl wurde dieses Frankfurter Exemplar immer wieder zu Rate gezogen, zumal es eigentlich keine Ausfertigung des Gesetzes für das Reich gab.

Von den sieben Exemplaren der Goldenen Bulle ist allerdings das Frankfurter das einzige, das sich heute noch an seinem ursprünglichen Ort befindet.

Mit dem Ende des Alten Reichs 1806 verlor die Goldene Bulle ihre Rechtskraft. Obwohl sie dann nur noch "ein nichtsnützig Stück Pergament" war, wie Börne abschätzig bemerkte, hat sie in den vergangenen 200 Jahren nichts von ihrer Faszination eingebüßt. Dabei war sie gerade im 20. Jahrhundert besonderen Gefahren ausgesetzt. Glücklicherweise entging das Original dem Ansinnen der nationalsozialistischen Stadtregierung, Hitler anlässlich seines Besuchs in Frankfurt 1938 historische Dokumente zu schenken. Er erhielt "nur" eine deutsche Übersetzung aus dem 15. Jahrhundert, die seitdem allerdings verschollen ist. Das Original blieb im Kaisersaal ausgestellt, bis es angesichts der drohenden "Luftgefahr" 1942 in Sicherheit gebracht wurde.

Seit 1969 wird das Original der Frankfurter Goldenen Bulle sicher in der Privilegienkammer des Instituts für Stadtgeschichte, im Karmeliterkloster aufbewahrt.
Diese 1366 ausgefertigten Frankfurter Exemplar der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. von 1356 ist  ein herausragendes Verfassungsdokument zur deutschen Geschichte.
Die sieben Ausfertigungen der Goldenen Bulle und die Prachthandschrift König Wenzels von 1400 wurden im Juni 2013 in das UNESCO-Weltdokumentenerbe aufgenommen.

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