Altlastenauskunft

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Bodenschutz und Altlasten

Altlastenauskunft

Umweltamt erteilt Auskunft zu Altlasten und Verdachtsflächen

Vor dem Kauf lieber mal fragen: Belastungen von Boden und Grundwasser können den Wert von Grundstücken erheblich mindern. Hinweise dazu liefert die Altlastenauskunft, die das Umweltamt auf Antrag und bei berechtigtem Interesse erteilt.

vergrabene Fässer im Straßenraum
vergrabene Fässer im Straßenraum © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Martin Hermann, Umweltamt

Warum wird eine Altlastenauskunft erteilt?

Die Information dient als Basis für Wertermittlungen und für die Sachmängelhaftung in Grundstückskaufverträgen im privaten und geschäftlichen Grundstücksverkehr. Hintergrund: Viele Flächen im Stadtgebiet Frankfurt wurden industriell bzw. gewerblich genutzt oder liegen im Bereich mit Auffüllungen oder Ablagerungen. Ob hieraus jedoch ein konkreter Altlastenverdacht resultiert, kann erst nach differenzierter Prüfung und Gewichtung aller Informationen beurteilt werden. Die Auskunft kann beim Umweltamt, Sachgebiet Altlasten/Bodenschutz, beantragt werden.  

Welche Informationen sind verfügbar?

Das Umweltamt wertet Daten aus unterschiedlichen Quellen aus. Ausgewertet werden etwa Ergebnisse von Bohrungen und bodenchemischen Untersuchungen, Projektunterlagen,  historische Stadtkarten  und Luftbilder, Adressbücher, Bau- und Gewerbeakten und die kommunale Altflächendatei. Diese Informationen dürfen nicht isoliert betrachtet werden, sondern müssen in eine Gefährdungsabschätzung der Fläche integriert werden. Die Nutzung der Liegenschaft, die Art und Menge des abgelagerten Materials, Branchen und Nutzungszeiträume von Gewerbebetrieben, die mögliche Gefährlichkeit, Verteilung und Ausbreitung von Schadstoffen sowie Boden- und Grundwasserverhältnisse spielen dabei eine Rolle.  

Wer sollte sich informieren?

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken
  • Käuferinnen und Käufer von Grundstücken
  • Investoren und Bauherren
  • Banken und Versicherungen
  • Architekt*innen und sonstige Sachverständige

 

Boden- und Grundwasserbelastungen durch Altablagerungen und Altstandorte können erhebliche Auswirkungen auf den Wert sowie die aktuelle und zukünftige Nutzbarkeit von Grundstücken haben. Diese reichen von erhöhten Entsorgungskosten für belasteten Erdaushub bis zu umfangreichen, kostenintensiven Sanierungsmaßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr. Lässt sich auf Basis der Altlastenauskunft ein erhöhtes Gefährdungspotential erkennen, können finanzielle Risiken durch eine sogenannte „Altlastenklausel“ im Kaufvertrag oder durch vorherige Bodenuntersuchungen minimiert werden. Die Altlastenauskunft ersetzt jedoch kein Bodengutachten.

 

Wie wird die Auskunft beantragt?

 

Laut § 4 des Umweltinformationsgesetzes  External Linkhat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt, die bei einer Behörde vorhanden sind. Dies gilt nur eingeschränkt für personenbezogene Daten, durch welche schutzwürdige Interessen beeinträchtigt würden. Das notwendige Antragsformular können Sie unter folgendem Link downloaden. 

 

Auskunft zu Altlasten und Verdachtsflächen (pdf , 794KB)Download Link

 

Das ausgefüllte Formular bitte an das Umweltamt schicken. Die Adresse ist im Formular bereits vorgedruckt. Wer nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer der betreffenden Liegenschaft ist, muss eine entsprechende Einverständniserklärung vorlegen. Das Antragsformular enthält eine solche Erklärung. Außerdem ist eine Eigentümer-Vollmacht oder ein anderer geeigneter Nachweis des berechtigten Interesses notwendig. Für die erteilte Auskunft wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Erfahrungsgemäß entstehen Gebühren von 25 bis maximal 250 Euro  -  je nach der Größe des angefragten Objekts und dem Umfang der Aktenlage.

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Antrag zur Altlastenauskunft