Wohnungskündigung
Informationen zur Wohnungskündigung
Wann und wie ein Mietverhältnis gekündigt werden kann und welche Fristen dabei einzuhalten sind, ist gesetzlich geregelt.
Kündigungsfrist – Kündigungsform
Um einen unbefristeten Mietvertrag zu kündigen, müssen beide Seiten, also Mieterseite und Vermieterseite, bestimmte Kündigungsfristen einhalten. Zu beachten sind dabei die Ausnahmen und Sonderfälle.
Kündigung durch die Mieterin oder den Mieter
Die Mieterseite kann den Mietvertrag innerhalb der Fristen jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Wer allerdings vorher aus dem Vertrag aussteigen will, braucht die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters und sollte deshalb versuchen, eine Einigung zu erzielen.
Kündigung durch die Vermieterseite
Kündigt die Vermieterseite, muss sie die Gründe für die Kündigung immer angeben. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam und man braucht ihr nicht einmal zu widersprechen.
Weiterführende Informationen
Wir möchten Sie gern über Ihre Rechte bei der Kündigung von unbefristeten Mietverträgen informieren. Ein ausführliches Infoblatt zum Download haben wir für Sie bereit gestellt (siehe unten).
Folgende Fragen werden beantwortet:
- Kündigungsfrist
- Kündigungsform
- Kündigung durch den Mieter
- Kündigung durch den Vermieter
- Widerspruch gegen die Kündigung
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch: Wir beraten Ratsuchende, deren Nettoeinkommen 2150 € zuzüglich 650 € für jede weitere zum Haushalt gehörende Person nicht übersteigt.
Ihr Amt für Wohnungswesen
Mietrechtliche Beratung