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Zusatzversorgungskasse

Vorlage der Lebensbescheinigungen zum 01.05.2021 (bei Wohnsitz im Ausland)

10.03.2021, 08:22 Uhr

Rentenberechtigte im Ausland müssen uns zum 01.05.2021 eine amtlich beglaubigte Lebensbescheinigung vorlegen. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen rechtzeitig zugesandt. Liegt uns bis zu diesem Zeitpunkt keine Lebensbescheinigung vor, stellen wir die Renten­zahlung ab dem 01.06.2021 bis zur Vorlage der Lebensbescheinigung vorläufig ein.

Wegen der momentanen vielfältigen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens aufgrund des Coronavirus akzeptieren wir zum 01.05.2021 ausnahmsweise Lebensbescheinigungen, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden. Sie können das Formular auch von einem Geldinstitut, einem Arzt oder einem Pflegeheim ausstellen lassen. Wichtig ist, dass die ausstellende Stelle genau benannt wird – mit Anschrift.

Grundsätzlich ist die Lebensbescheinigung im Original bei uns vorzulegen. Zum 01.05.2021 akzeptieren wir auch die Vorlage per Fax oder Mail.
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