Vorlage der Lebensbescheinigungen zum 01.05.2021 (bei Wohnsitz im Ausland)
10.03.2021, 08:22 Uhr
Rentenberechtigte im Ausland müssen uns zum 01.05.2021 eine amtlich
beglaubigte Lebensbescheinigung vorlegen. Ein entsprechendes Formular wird
Ihnen rechtzeitig zugesandt. Liegt uns bis zu diesem Zeitpunkt keine
Lebensbescheinigung vor, stellen wir die Rentenzahlung ab dem 01.06.2021 bis
zur Vorlage der Lebensbescheinigung vorläufig ein.
Wegen der momentanen vielfältigen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens aufgrund des Coronavirus akzeptieren wir zum 01.05.2021 ausnahmsweise Lebensbescheinigungen, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden. Sie können das Formular auch von einem Geldinstitut, einem Arzt oder einem Pflegeheim ausstellen lassen. Wichtig ist, dass die ausstellende Stelle genau benannt wird – mit Anschrift.
Grundsätzlich ist die Lebensbescheinigung im Original bei uns vorzulegen. Zum 01.05.2021 akzeptieren wir auch die Vorlage per Fax oder Mail.
Wegen der momentanen vielfältigen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens aufgrund des Coronavirus akzeptieren wir zum 01.05.2021 ausnahmsweise Lebensbescheinigungen, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden. Sie können das Formular auch von einem Geldinstitut, einem Arzt oder einem Pflegeheim ausstellen lassen. Wichtig ist, dass die ausstellende Stelle genau benannt wird – mit Anschrift.
Grundsätzlich ist die Lebensbescheinigung im Original bei uns vorzulegen. Zum 01.05.2021 akzeptieren wir auch die Vorlage per Fax oder Mail.