Verwarnungen durch private Dienstleister – was Sie jetzt wissen sollten
20.01.2020
Entscheidung Oberlandesgericht am 20. Januar 2020
Das Oberlandesgericht hat am 20. Januar 2020 entschieden: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von privaten Dienstleistern (Leiharbeitnehmende) dürfen auch in Frankfurt keine Knöllchen mehr ausstellen, auch wenn wie in Frankfurt alle Vorgaben der Aufsichtsbehörden für deren Einsatz eingehalten wurden.FAQ's
Wurde meine Verwarnung von Leiharbeitnehmen ausgestellt?Seit Urteilsverkündung am 20. Januar 2020 sind nun ausschließlich Bedienstete der Stadt Frankfurt am Main im Einsatz und sind somit berechtigt, Verwarnungen auszustellen. Alle laufenden Verwarngeldverfahren, die von Leiharbeitnehmenden aufgenommen wurden, wurden eingestellt.
Wurde meine Abschleppung durch Leiharbeitnehmende angeordnet?
Abschleppmaßnahmen wurden und werden grundsätzlich nur von städtischen Bediensteten durchgeführt. Somit wurden auch in der Vergangenheit keine Abschleppmaßnahmen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Dienstleister durchgeführt.
Demnach können diese Maßnahmen aus diesem Grund nicht angefochten werden.
Abschleppmaßnahmen finden weiterhin statt und sind gesetzeskonform. Nicht zu vergessen gilt hierbei: Die Städtische Verkehrspolizei schleppt nur Fahrzeuge ab, von denen eine Gefahr oder Hindernis für den öffentlichen Verkehrsraum ausgeht.