FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Geschäftsstelle der KAV

Die Zeit ist reif für den nächsten Schritt der Teilhabe!

29.10.2021

Noch 1990 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Kommunalwahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer für verfassungswidrig erklärt. Menschen ohne deutschen Pass würden nicht zum so genannten „Staatsvolk“ gehören. Die Gegner dieses Urteils machten schon damals deutlich, dass nirgendwo im Grundgesetz das Wort „Staatsvolk“ mit dem „deutschen Volk“ identisch ist. Auch dass man auf kommunaler Ebene nicht von „Staatsgewalt“ (die ja vom Volke ausgeht) sprechen kann, wurde kritisiert, denn Gemeindevertretungen haben keine gesetzgebende Gewalt.

Nur drei Jahre später wurde durch den EG-Vertrag von Maastricht die Unionsbürgerschaft eingeführt und damit auch das Kommunalwahlrecht zumindest für EU-Bürgerinnen und -Bürger.

Mit einer Gesetzesänderung also wurden EU-Bürger quasi dem Staatsvolk gleichgestellt und durften wählen. Keiner fragte mehr nach den Begründungen des Bundesverfassungs­gerichtes.

Die Kommunale Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) erkennt das Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und -Bürger an. Sie geht sogar noch weiter: Allen hier lebenden Auslän­derinnen und Ausländern muss zumindest das Kommu­nalwahlrecht eingeräumt werden. 

Die KAV ruft alle demokratischen Parteien und deren Bundestagsabgeordnete dazu auf, sich für das kommunale Wahlrecht einzusetzen und es endlich in dieser Wahlperiode umzusetzen. 

Viele europäische Länder erkennen dies bereits an und haben es ihren Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglicht.  Das ist nicht nur folgerichtig, sondern zugleich auch eine wichtige Geste.

gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
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