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Amt für Wohnungswesen

Einmaliger Kinderfreizeitbonus für Wohngeldbeziehende

30.06.2021, 11:45 Uhr

Das Stadionbad in Niederrad, (c) Stadt Frankfurt am Main, Foto: Rainer Rüffer
Das Stadionbad in Niederrad © Rainer Rüffer , Foto: Rainer Rüffer
Haushalte mit minderjährigen Kindern, die Wohngeld beziehen, erhalten im August 2021 einen einmaligen Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro je Kind. Damit sollen unter anderem Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrgenommen werden können.

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona 2021/2022“ zur Unterstützung bei Freizeitangeboten

Das Amt für Wohnungswesen macht auf das Aktionsprogramm der Bundesregierung „Aufholen nach Corona 2021/2022“ aufmerksam.

 

Damit soll Familien mit minderjährigen Kindern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und im August 2021 Leistungen nach dem Wohngeldgesetz erhalten, ein Kinderfreizeitbonus von einmalig 100,- € je minderjährigem Kind im Haushalt gezahlt werden.


Die Einmalzahlung sollen minderjährige Kinder erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

 

Mehr Informationen erhalten Sie auf den frankfurt.de-Seiten zum Wohngeld.

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