Einmaliger Kinderfreizeitbonus für Wohngeldbeziehende
30.06.2021, 11:45 Uhr
Haushalte mit minderjährigen Kindern, die Wohngeld beziehen, erhalten im August 2021 einen einmaligen Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro je Kind. Damit sollen unter anderem Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrgenommen werden können.
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona 2021/2022“ zur Unterstützung bei Freizeitangeboten
Das Amt für Wohnungswesen macht auf das Aktionsprogramm der Bundesregierung „Aufholen nach Corona 2021/2022“ aufmerksam.
Damit soll Familien mit minderjährigen Kindern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und im August 2021 Leistungen nach dem Wohngeldgesetz erhalten, ein Kinderfreizeitbonus von einmalig 100,- € je minderjährigem Kind im Haushalt gezahlt werden.
Die Einmalzahlung sollen
minderjährige Kinder erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung
wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf
Sozialleistungen angerechnet.
Mehr Informationen erhalten Sie auf den frankfurt.de-Seiten zum Wohngeld.