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Amt für Wohnungswesen

Einmaliger Heizkostenzuschuss für Wohngeldhaushalte

10.05.2022, 09:55 Uhr

Aufgrund der gestiegenen Energiekosten erhalten Empfänger:innen von Wohngeld einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten. Die Kosten hierfür trägt der Bund.

Wer hat einen Anspruch?

Wer in der Zeit vom 01.10.2021 bis 31.03.2022 für mindestens einen Monat Wohngeld bezogen hat, erhält diesen einmaligen Heizkostenzuschuss.

Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Die Wohngeldbehörde bewilligt diesen automatisch an die betroffenen Haushalte.

Wie hoch ist der einmalige Heizkostenzuschuss?

Der einmalige Heizkostenzuschuss ist nach der Haushaltsgröße gestaffelt:

  • bei einem Haushaltsmitglied 270 Euro 
  • bei zwei Haushaltsmitgliedern 350 Euro 
  • für jedes weitere Haushaltsmitglied 70 Euro 

Beispiel: Ein 4 Personen-Wohngeldhaushalt erhält einmalig 490 Euro.

Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im Spätsommer/Herbst 2022.

Hinweis: Wird das laufende Wohngeld direkt an d. Vermieter:in gezahlt, benötigt die Wohngeldbehörde vor der Auszahlung des einmaligen Heizkostenzuschusses Ihre Bankverbindung. Sie können uns diese gerne vorab schriftlich mitteilen.

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