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Amt für Bau und Immobilien

Beabsichtigter Grundstückserwerb für die Realisierung eines Schulcampus

29.05.2020, 14:36 Uhr

Bau des Schulcampus Westend
Bau des Schulcampus Westend © Salome Roessler, Foto: Salome Roessler/lensandlight

Für den Bau eines Schulcampus mit einer Berufsschule für Bau und Handwerk sowie einem Handwerkerzentrum mit angeschlossenem Internat bittet die Stadt Frankfurt am Main Eigentümer geeigneter Grundstücke, diese der Stadt Frankfurt zum Erwerb anzubieten. Es ist gleich, ob es sich um unbebaute oder bebaute Grundstücke handelt oder Umbaumaßnahmen erforderlich sind.

Hinsichtlich des bloßen Erwerbs der geeigneten Flächen finden gem. § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB Bestimmungen des nationalen oder europäischen Vergaberechts keine Anwendung.

Die Rahmenbedingungen für ein geeignetes Grundstück (zusammenhängende Flächen oder in räumlich unmittelbarer Nähe) stellen sich wie folgt dar:

  • Das Grundstück muss im Stadtgebiet Frankfurt liegen.
  • Die Grundstücksgröße muss min. 35.000 m² betragen.
  • Die überbaubare Grundstücksfläche muss min. 15.000 m² betragen.
  • Zudem muss das Grundstück eine Freifläche von min. 19.000 m² aufweisen.
  • Das Grundstück muss zur Realisierung einer BGF von mind. ca. 50.000 m² geeignet sein.
  • Das Grundstück muss an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen sein.
  • Das Grundstück muss erschließbar oder voll erschlossen sein im Hinblick auf Kanalisation, Wasser und Energie.
  • Das Grundstück sollte umgehend, spätestens jedoch bis zum 31.12.2022 für eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt zur Verfügung stehen.

Der Eigentümer eines Grundstücks, welches die
vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, wendet sich bitte an ausschreibungen-grundvermoegen.amt25@stadt-frankfurt.de oder per
Post an:

Magistrat der Stadt Frankfurt am Main
Amt für Bau und Immobilien – 25.31.1
Gutleutstraße 7-11, 60329 Frankfurt am Main


Sofern angebotene Grundstücke nach Vorprüfung
grundsätzlich geeignet scheinen, wird die Stadt Frankfurt mit den
Grundstückseigentümern in Ankaufsverhandlungen eintreten.
Im Zuge der Angebotsabgabe entstehende Kosten trägt
die Stadt Frankfurt nicht. Darüber hinaus behält sich die Stadt Frankfurt zu
jeder Zeit eine Abstandnahme von dieser Ausschreibung vor.

Angebote senden Sie bitte bis zum 30. Juni 2020 an die genannte E-Mail oder Postadresse.

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