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Amt für Bau und Immobilien

Beabsichtigter Grundstückserwerb für die Realisierung eines Schulcampus

29.10.2020, 14:41 Uhr

Bau des Schulcampus Westend
Bau des Schulcampus Westend © Salome Roessler , Foto: Salome Roessler/lensandlight

Für den Bau eines Schulcampus mit einer Berufsschule für Sozialpädagogik, Sozialwesen, Heilerziehungspflege, Ernährung, Gastronomie bittet die Stadt Frankfurt am Main Eigentümer geeigneter Grundstücke, diese der Stadt Frankfurt zum Erwerb anzubieten. Es ist gleich, ob es sich um unbebaute oder bebaute Grundstücke handelt oder Umbaumaßnahmen erforderlich sind.

Hinsichtlich des bloßen Erwerbs der geeigneten Flächen finden gem. § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB Bestimmungen des nationalen oder europäischen Vergaberechts keine Anwendung.

 

Die Rahmenbedingungen für ein geeignetes Grundstück stellen sich wie folgt dar:

 

  • Das Grundstück muss im Stadtgebiet Frankfurt liegen.
  • Das Grundstück muss zur Realisierung einer BGF von ca. 25.000 m² geeignet sein (höchste Relevanz).
  • Die GRZ soll aufgrund von Anforderungen an die Größe der Schulhoffläche 0,4 nicht überschreiten.
  • Aufgrund der Baumasse ist eine 5 – 7-geschossige Bebauung wünschenswert.
  • Die Grundstücksgröße muss daher ca. 10.500 m² (ca. 7 Geschosse) – 12.500 m² (5 Geschosse) betragen.
  • Angebote mit geringerer GRZ/GFZ/Geschossigkeit sind mit entsprechend größerem Grundstück möglich.
  • Das Grundstück sollte an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen sein.
  • Das Grundstück muss erschließbar oder voll erschlossen sein im Hinblick auf Kanalisation, Wasser und Energie.
  • Das Grundstück sollte umgehend, spätestens jedoch im dritten Quartal 2023 für eine Nutzung durch die Stadt zur Verfügung stehen.
  • Sollte das Grundstück oder Teile davon über diesen Zeitraum vertraglich gebunden sein, sehen wir einem Angebot des Grundstücks trotzdem entgegen.

Der Eigentümer eines Grundstücks, welches die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, wendet sich bitte an ausschreibungen-grundvermoegen.amt25@stadt-frankfurt.de oder per Post an:

 

Magistrat der Stadt Frankfurt am Main

Amt für Bau und Immobilien – 25.31.1

Gutleutstraße 7-11, 60329 Frankfurt am Main

 

Sofern angebotene Grundstücke nach Vorprüfung grundsätzlich geeignet scheinen, wird die Stadt Frankfurt mit den Grundstückseigentümern in Ankaufsverhandlungen eintreten.

Im Zuge der Angebotsabgabe entstehende Kosten trägt die Stadt Frankfurt nicht. Darüber hinaus behält sich die Stadt Frankfurt zu jeder Zeit eine Abstandnahme von dieser Ausschreibung vor.

 

Angebote senden Sie bitte bis zum 30. November 2020 an die genannte E-Mail oder Postadresse.

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