Personen,
die die Jagd ausüben wollen, benötigen einen gültigen Jagdschein. Dieser wird
nach dem erfolgreichen Ablegen der Jägerprüfung erteilt.
Die Zulassung zur Jägerprüfung ist abhängig von der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang und der behördlichen Zulassung zur Prüfung. Das Antragsformular zur Zulassung zur Jägerprüfung finden Sie unter "Anträge/Formulare".
Nach Eingang des Antrages erfolgt durch die Untere Jagdbehörde eine Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung nach § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG). Nach Abschluss werden Sie von der Unteren Jagdbehörde informiert.
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bei Erstantrag / Neuausstellung:
Bei einer Verlängerung des Jagdscheines:
Für die verschiedenen Jagdscheinarten werden folgende Gebühren (inkl. Abgabe an das Land Hessen) fällig:
Zulassung zur Jagdprüfung | 210,00 € |
Jahresjagdschein | 80,00 € |
3-Jahresjagdschein | 190,00 € |
Tagesjagdschein | 30,00 € |
Jugendjagdschein | 36,00 € |
Um
eine zügige Erteilung des Jagdscheines gewährleisten zu können, setzten Sie
sich bitte drei bis vier Wochen vor der Ablegung der Jägerprüfung mit der Unteren
Jagdbehörde zwecks Zuverlässigkeitsüberprüfung in Verbindung.
Verlängerungen eines bestehenden Jagdscheines sollten vor Ablauf des Jagdjahres
zum 31. März beantragt werden.
Bei
Neuerteilung beträgt die Bearbeitungsdauer ca. vier bis sechs Wochen.
Die Verlängerung (bei vorliegender Zuverlässigkeitsüberprüfung) erfolgt direkt bei Vorsprache.
Der
legale Besitz von Munition ist an die Gültigkeit des Jagdscheines geknüpft.
Liegt kein gültiger Jagdschein vor, stellt der Besitz von Munition einen
waffenrechtlichen Verstoß dar.
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