FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Ausweis und Pass

Personalausweis

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter Bürgeramt Internal Link(egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link

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Leistungsbeschreibung

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen deutschen Reisepass ausweisen können.

Der Ausweis muss persönlich beantragt und das Antragsformular eigenhändig unterschrieben werden.

Ein Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die elektronische Nutzung des Personalausweises. Ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal (siehe unten).

Soll für Minderjährige vor deren 16. Geburtstag ein Personalausweis ausgestellt werden, kann den Antrag nur der/die Sorgeberechtigte stellen, der/die seinen/ihren Aufenthalt zu bestimmen hat. Da es sich bei der Beantragung von Pässen und Ausweisen um eine Angelegenheit des täglichen Lebens handelt, ist das andere Elternteil nicht antragsbefugt. Die Vertretung ist nicht zulässig. Zur Antragstellung müssen die Minderjährigen selbst auch anwesend sein.

Können Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen, lassen Sie sich bei der Abholung durch eine bevollmächtigte Person vertreten. Diese muss sich ausweisen und Ihr altes Ausweisdokument mitbringen. Bitte nutzen Sie das bei der Beantragung ausgehändigte Formular, da bei der Abholung mehrere Erklärungen Ihrerseits notwendig sind.

Personalausweisportal

Voraussetzungen

Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis (alter Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass).
  • Sollte vor dem 16. Geburtstag ein Personalausweis benötigt werden, muss zur Beantragung ein Elternteil mitkommen. Wenn Sie den ersten Personalausweis beantragen, empfiehlt es sich, die Geburtsurkunde zur Antragstellung mitzubringen. Vom anderen Elternteil sind außerdem eine Einverständniserklärung (pdf , 361KB)Download Linksowie ein Pass oder Personalausweis mitzubringen (entfällt, wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet ist). Von nicht mit der Mutter verheirateten, sorgeberechtigten Vätern wird die Bestätigung über die Sorgeerklärung vom Jugendamt oder Notar benötigt.


Welche Gebühren fallen an?

Leistung Gebühren*
Personalausweis unter 24 Jahren  22,80 €
  ab 24 Jahren 37,00 €
vorläufiger Personalausweis 10,00 €
*Sollten Sie Ihre Hauptwohnung nicht in Frankfurt am Main haben, erhöht sich die Gebühr.

Wir freuen uns, wenn Sie mit Karte zahlen (wir akzeptieren Giro- und Debit-Karten)!

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gültigkeit des Ausweises beträgt zehn Jahre, bei unter 24-jährigen sechs Jahre.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer von Personalausweisen kann bis zu 4 Wochen dauern.

In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Der Ausweisinhaber ist verpflichtet:

  • den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat,
  • den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist,
  • den Verlust und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen,
  • den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen und
  • anzuzeigen, wenn er auf Grund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eingetreten ist.

 

Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie im Infoblatt zur Datenschutzgrundverordnung (pdf , 36KB)Download Link.