Naturdenkmale Beteiligungsverfahren
Der Verordnungsentwurf zur Ausweisung der Naturdenkmale in der Stadt Frankfurt am Main mit allen Anlagen wird im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 22 Abs. 2 Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) veröffentlicht.
Entwurf der Verordnung mit Anlagen
Der Verordnungsentwurf zur Neuausweisung der Naturdenkmale in der Stadt Frankfurt am Main liegt mit allen Anlagen vom 21.11.2024 bis 20.12.2024 gem.§ 22 Absatz 2 HeNatG aus.
Damit wird allen betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, ihre Interessen zu vertreten und ihre Anliegen einzubringen. Angesprochen werden insbesondere diejenigen, die Eigentümerin oder Eigentümer von Grundstücken sind oder die dort Nutzungsrechte haben.
Sie können die Inhalte in den eingestellten PDF-Dateien am Ende der Seite einsehen.
Den genauen Standort und die Abgrenzungen finden Sie unter https://geoportal.frankfurt.de/Naturdenkmale-BeteiligungExternal Link.
Zusätzlich werden die Unterlagen noch
im Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main, Galvanistraße 28, Zimmer 122, 1. Stock
Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 15:00 Uhr und Freitags von 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichung können Bedenken und Anregungen abgegeben werden.
Diese sollen in elektronischer Form an naturschutz.info@stadt-frankfurt.de gesendet werden oder können bei Bedarf auch postalisch an
Stadt Frankfurt am Main
Umweltamt
Abteilung 79.7 Untere Naturschutzbehörde
Galvanistraße 28
60486 Frankfurt am Main
gesendet werden.
Nicht fristgerecht eingereichte Bedenken oder Anregungen werden nicht berücksichtigt.