Heizkostenzuschuss 2022/23

Heizkostenzuschuss 2022/23

Wohngeld

Einmaliger zweiter Heizkostenzuschuss

Information für Wohngeldhaushalte

Die Heizkosten steigen diesen Winter stark an. Die Bundesregierung wird deshalb einen zweiten Zuschuss zu den Heizkosten an Menschen, die Wohngeld erhalten, zahlen.

WER HAT ANSPRUCH?

Sie haben in der Zeit vom 01.09.2022 bis 31.12.2022 für mindestens einen Monat Wohngeld bezogen? Dann erhalten Sie diesen einmaligen zweiten Heizkostenzuschuss.

Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag stellen. Als Empfänger:in von Wohngeld erhalten Sie den Zuschuss automatisch von Ihrer Wohngeld-Behörde. 

 

WIE HOCH IST DER ZUSCHUSS?

Der einmalige zweite Heizkosten-Zuschuss ist abhängig von der Anzahl an Menschen, die in Ihrem Haushalt leben. Je größer der Haushalt, desto höher der Zuschuss:

  • bei einem Haushalts-Mitglied 415 Euro
  • bei zwei Haushalts-Mitgliedern 540 Euro
  • für jedes weitere Haushalts-Mitglied 100 Euro

Beispiel: Ein Vier-Personen-Wohngeld-Haushalt erhält als zweiten Heizkosten-Zuschuss einmalig 740 Euro.

 

Der Zuschuss wurde in Hessen am 13.01.2023 an die anspruchsberechtigten Haushalte ausgezahlt und dazu insgesamt 4.741 Bescheide an Frankfurter Haushalte versandt.

 

Sofern über Ihren Antrag auf Wohngeld für den Zeitraum bis 31.12.2022 noch nicht entschieden wurde, erhalten Sie mit dem Wohngeld-Bewilligungsbescheid auch rückwirkend den Bescheid zum zweiten Heizkostenzuschuss.

 

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