Wohngeld-Novelle 2020
Ab 2020 mehr Wohngeld!
Zum 01.01.2020 werden die Leistungen des Wohngeldgesetzes verbessert.
Neben
der Erhöhung der Einkommensfreigrenzen werden Freibeträge für Pflegepersonen
oder -kräfte sowie Zuwendungen, die nicht innerhalb einer
Unterhaltsverpflichtung gezahlt werden, neu geschaffen. Weiter werden die
Freibeträge für Schwerbehinderte von jährlich 1.500 € auf 1.800 € erhöht.
Zukünftig
können auch freiwillig Wehrdienstleistende Wohngeld beziehen und unterliegen
keinem Anspruchsausschluss mehr.
Die
berücksichtigungsfähigen Mietobergrenzen wurden ebenfalls erhöht. So wurde z.B.
der Miethöchstbetrag für einen 1-Personen Haushalt von 522 € auf 575 €
angehoben.
Auch
die Parameter der Wohngeldformel wurden angepasst, so dass sich ab dem 01.01.2020
insgesamt ein höheres Wohngeld ergibt.
Haushalte,
die Grundsicherungsleistungen empfangen, können sich, entsprechendes Einkommen
vorausgesetzt, durch den Wohngeldbezug finanziell besserstellen. Eine entsprechende Vorabprüfung
erfolgt in der Regel durch die jeweils zuständigen Leistungsträger (Jugend- und
Sozialamt oder Jobcenter Frankfurt). In diesen Fällen erhalten die
Grundsicherungsempfänger eine Aufforderung durch die Leistungsträger, einen
entsprechenden Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Aufgrund
der Leistungsverbesserungen rechnet das Amt für Wohnungswesen mit einem
erhöhten Antragsvolumen. Dadurch kann es zu verlängerten Bearbeitungszeiten im
1. Halbjahr 2020 kommen.
Wohngeldempfänger,
deren Wohngeldbewilligung bis ins Jahr 2020 hineinreicht, müssen keinen
erneuten Antrag stellen. Das bewilligte Wohngeld wird, im Rahmen der
Überleitungsregelung, den Leistungsverbesserungen automatisch angepasst und ein
neuer Bescheid im Januar 2020 zugestellt.
Haushalte mit Kindern im
Wohngeldbezug können einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Dieser kann bei
der Familienkasse beantragt und überprüft werden lassen. Darüber hinaus können
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz in Anspruch genommen werden.