Mietrecht: Wie prüfe ich eine Betriebskostenabrechnung?
Informationen zur Betriebskostenabrechnung
Meist schon in den ersten Monaten des Jahres bekommen Mieterinnen und Mieter von ihren Vermieterinnen bzw. Vermietern die Abrechnung der Betriebskosten für das letzte Jahr. Immer wieder führen diese Abrechnungen zu Fragen und Unsicherheiten.
Weiterführende Informationen
Wir möchten Sie deshalb gern über das Thema Betriebskosten und die rechtlichen Regelungen zur Abrechnung informieren.
Ein ausführliches Infoblatt haben wir zum Download auf dieser Seite für Sie bereitgestellt (siehe unten).
Folgende Fragen werden darin beantwortet:
- Wann darf bzw. muss der Vermieter über Betriebskosten abrechnen?
- Was muss eine ordnungsgemäße Abrechnung enthalten?
- Wann sind Forderungen verjährt oder verwirkt?
- Wann darf bzw. muss die Umlagenvorauszahlung / Pauschale erhöht oder gesenkt werden?
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch: Wir beraten Ratsuchende, deren Nettoeinkommen 2150 € zuzüglich 650 € für jede weitere zum Haushalt gehörende Person nicht übersteigt.
Ihr Amt für Wohnungswesen
Mietrechtliche Beratung