BAföG für Schülerinnen und Schüler
Für schulische Aus- und Weiterbildungen kann im Rahmen des BAföG eine monatliche finanzielle Unterstützung beantragt werden.
Was wird gefördert?
Mit dem BAföG werden in der Regel Erstausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen (ab Klasse 10), an Kollegs, Akademien und Hochschulen bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss gefördert.
Wichtig dabei: Jedes Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Wer wird gefördert?
Nicht nur deutsche Staatsbürger können gefördert werden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Menschen, die als Flüchtling anerkannt sind und somit in Deutschland eine Bleibeperspektive haben.
Die gesetzlichen Regelungen zum BAföG sind vielschichtig.
Deshalb empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Wie stelle ich einen Antrag auf BAföG?
Die erste Anlaufstelle sind in der Regel die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern, in Einzelfällen am Wohnort der Schülerin oder des Schülers.
Abweichend davon stellen Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien den Antrag am Ort der Ausbildungsstätte.
Die Antragsvordrucke gibt es im Internet unter: www.bafög-hessen.deExternal Link. Oder Sie laden sich die kostenlose BAföG-App (BAföGdirekt) im Play Store oder App Store herunter.