Informationen für Träger
Information für Träger in Kindertagesbetreuung und Träger schulischer Angebote
Wir informieren Sie an dieser Stelle über aktuelle Informationen und Regelungen, die für Sie als Träger von Kindertageseinrichtungen, Erweiterten Schulischen Betreuungen, Pakt für den Nachmittag, Tagesfamilien und allen kommunalen Förderprogrammen, die in Schulen angeboten werden, bei der Bekämpfung des Corona-Virus in Frankfurt am Main von Bedeutung sind.
Darüber hinaus bündeln wir ebenfalls wichtige Informationen zum Umgang mit aus der Ukraine geflüchteten Kindern und Jugendlichen und der Betreuung dieser in Frankfurt.
Trägerinformationen
TRÄGERINFO 87
01.02.2023 10:00 Uhr
Informationen zum Meldeverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz
Bitte beachten Sie das Schreiben des Gesundheitsamtes Frankfurt mit aktuellen Informationen zum Meldeverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 33, 34 IfSG):
Angesichts sinkender COVID-19-Fallzahlen und neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen sind ab sofort keine Meldungen mehr an das Gesundheitsamt erforderlich. Eine COVID-19-Meldepflicht für Kindertageseinrichtungen besteht somit nicht.
Eine Beratung bei allgemeinen oder anlassbezogenen Fragen zu COVID-19 ist auch weiterhin möglich. Die neuen Kontaktdaten entnehmen Sie bitte beigefügten Informationsschreiben.
2023-01_Informationsschreiben Kindergemeinschaftseinrichtungen (pdf , 586KB)Download Link
Die Liste meldepflichtiger Erkrankungen wurde aufgrund der Neuerung des Infektionsschutz-Gesetzes aktualisiert, sie wurde um Orthopoxviren (insbes. Affenpocken) ergänzt.
Bitte nutzen Sie ab sofort das neue Meldeformular Stand 18.01.2023.
2023-01-18_Meldebogen_34_KGE (pdf , 76KB)Download Link
Das Formular sowie weitere Informationen finden Sie zudem online, unter https://frankfurt.de/themen/gesundheit/infektionskrankheiten/kgesInternal Link
TRÄGERINFO 86
25.11.2022 10:00 Uhr
Änderung der Bestimmungen
zur Absonderungspflicht
Mit einer neuen Verordnung hebt die Landesregierung die
Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen ab
Mittwoch, 23. November 2022, auf.
Weiterhin gilt jedoch:
Kranke Kinder und kranke Erwachsene gehören grundsätzlich nicht in Kindertageseinrichtungen
und Schulen. Corona-Infizierten mit Krankheitssymptomen wird dringend
empfohlen, die Wohnung möglichst nicht zu verlassen, um unnötige Infektionsrisiken
zu vermeiden und sich selbst und andere bestmöglich zu schützen. Soweit sich
positiv Getestete nicht zuhause absondern, sind sie grundsätzlich verpflichtet,
Mund und Nase durch eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu bedecken.
Weitere Informationen zum Nachlesen
- Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (CoBaSchuV) lesen Sie hier. 2022-11-23_CoBaSchuV (pdf , 247KB)Download Link.
- Details für Schulen entnehmen Sie gerne folgendem Schreiben des Hessischen Kultusministeriums. 2022-11-22_Schulschreiben_Änderung der Bestimmungen zur Absonderungspflicht (pdf , 194KB)Download Link.
- Die Webseite des Hessischen Kultusministeriums bündelt im „Wegweiser“ alle Informationen zum Umgang mit Corona für die ganze Schulgemeinde. Dort finden Sie außerdem den aktuellen Hygieneplan. Hier geht’s zur Website.External Link
- Aktuelle Informationen zur Kinderbetreuung finden Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration unter https://soziales.hessen.de/Corona/Kinder-und-Jugendliche/KinderbetreuungExternal Link
TRÄGERINFO 85
16.11.2022 11:00 Uhr
Corona-Wegweiser – Das Hessische
Kultusministerium hat alle aktuell relevanten Informationen zum Umgang mit Corona an Schulen in einem neu
veröffentlichten Wegweiser gebündelt.
Der Wegweiser für die ganze Schulgemeinde fasst Informationen
zusammen, die Ihnen bereits bekannt sind. Änderungen
der Rechtslage gibt es aktuell keine.
In dem Wegweiser sind die
Verlinkungen zum angepassten Hygieneplan, zum aktualisierten „Leitfaden
Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ sowie zur „Anlage zum Leitfaden
Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ enthalten.
Diese Dokumente finden Sie hier auf der Seite des Hessischen KultusministeriumsExternal Link.
TRÄGERINFO 84
28.09.2022 9:00 Uhr
Zur Anwendung des § 34 Infektionsschutzgesetz im Falle einer COVID-19-Erkrankung oder eines entsprechenden Krankheitsverdachts, Regelung des Betretungsverbots für Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG
Auch weiterhin
gilt, dass kranke Kinder und auch kranke Erwachsene grundsätzlich nicht in eine
Kindertageseinrichtung gehören. Eine übliche, in der kalten Jahreszeit oft
vorkommende Erkältungssymptomatik (Husten, Niesen u. ä.) reicht jedoch nicht,
um einen Krankheitsverdacht für eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu begründen und
ein Betretungsverbot auszusprechen.
Nur
ein positives Testergebnis für eine Infektion mit SARS-CoV-2 kann einen
hinreichenden Krankheitsverdacht für eine Erkrankung an COVID-19 begründen. (Hierunter
fällt auch das Ergebnis eines Antigen-Selbsttests zur Laienanwendung.)
Angesichts der zur
Verfügung stehenden Testangebote auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 kann
kurzfristig jeweils auch die Gewissheit über das Vorliegen einer Infektion
erzielt werden.
Wenn in einer Einrichtung ein Infektionsfall auftritt,
gelten grundsätzlich weiterhin die allgemeinen Bestimmungen zur Quarantäne und
Isolation, die in der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV)
des Landes geregelt sind.
Nähere Informationen finden Sie hier: Corona in Hessen | hessen.deExternal Link
TRÄGERINFO 83
30.08.2022 9:00 Uhr
Informationen des Landes Hessen zu aktuellen Planungen sowie zur Teststrategie für den Bereich der Kinderbetreuung
Corona im Herbst
Aktuell wird das
Infektionsschutzgesetz des Bundes ausgearbeitet: Die Landesregierung wird
dementsprechend über weitere ergänzende Regelungen und Maßnahmen auch für den
Kita-Bereich entscheiden.
Corona-Testungen
Laut Kabinettbeschluss
der Landesregierung sollen die Beschäftigten in Kitas und Kindertagespflege
analog zu den Schulen auch weiterhin die Möglichkeit erhalten, zweimal
wöchentlich kostenlos Schnelltests zuhause oder in Kindertageseinrichtungen
durchzuführen. Die Tests werden –im bekannten Verfahren- vom Land Hessen zur
Verfügung gestellt.
Ebenfalls werden
Landesmittel für die Tests an Kindern wie bisher bereitgestellt werden.
Die Regelung gilt bis zu
den Osterferien 2023.