Informationen für Träger
Information für Träger in Kindertagesbetreuung und Träger schulischer Angebote
Wir informieren Sie an dieser Stelle über aktuelle Informationen und Regelungen, die für Sie als Träger von Kindertageseinrichtungen, Erweiterten Schulischen Betreuungen, Pakt für den Nachmittag, Tagesfamilien und allen kommunalen Förderprogrammen, die in Schulen angeboten werden, bei der Bekämpfung des Corona-Virus in Frankfurt am Main von Bedeutung sind. Darüber hinaus bündeln wir ebenfalls wichtige Informationen zum Umgang mit aus der Ukraine geflüchteten Kindern und Jugendlichen und der Betreuung dieser in Frankfurt.
Trägerinformationen
TRÄGERINFO 77
17.05.2022 10:00 Uhr
Informationen über die Verlängerung
des Förderzeitraums der Landeszuweisung für Corona-Testungen von Kindern in
Kindertageseinrichtungen
Der Förderzeitraum der Landeszuweisung für Corona-Testungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen wurde bis zum Beginn der Sommerferien (25.07.2022) verlängert. Nach den weitreichenden Änderungen des Bundes am Bundesinfektionsschutzgesetz werden die Regelungen für Testungen angepasst und fortgeführt, sodass bei Durchführung zwei Testungen pro Woche zur Verfügung stehen. Auch weiterhin wird durch die Stadt Frankfurt die Finanzierung mit Landes- und kommunalen Mitteln zu 100 Prozent sichergestellt.
NACHTRAG TRÄGERINFO 76
05.05.2022 09:00 Uhr
Aktualisiertes Informationsblatt – Kitas und Schulen in der Pandemie
Das Gesundheitsamt
Frankfurt hat sein Informationsblatt aktualisiert. Dieses beinhaltet einen
Überblick über die geltenden Bestimmungen. Für Fragen steht das Gesundheitsamt
Frankfurt den Schulen und Kindereinrichtungen nach wie vor über die bekannte
Kontaktadresse zur Verfügung.
Da die Meldepflicht bei auftretenden
Corona-Fällen weiterhin besteht, bittet das Gesundheitsamt wie gewohnt um die
Übersendung der ausgefüllten Meldebögen bzw. Meldelisten nach dem bisherigen
Corona-Meldeverfahren. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
04-05-2022_Infoblatt_Kitas und Schulen (pdf , 1045KB)Download Link
TRÄGERINFO 76
04.05.2022 12:00 Uhr
Informationen zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen
Mit der Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung - CoBaSchuV) traten am 02.04.2022 sowie am 29.04.2022 neue Corona-Regeln in Hessen in Kraft.
Auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes liefen die bisherigen Maßnahmen wie Betretungsverbote und die Vorgabe der Betreuung in konstanten Gruppen aus.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Übergang zum Corona-Basisschutz auch die Verwendung des Elterninformationsschreibens, welches Ihnen durch das Gesundheitsamt Frankfurt Anfang des Jahres 2022 aufgrund des hohen Fallaufkommens zur Verfügung gestellt wurde, ab sofort nicht mehr vorgesehen ist und folglich nicht mehr verwendet werden soll. Das Gesundheitsamt wird ein überarbeitetes und angepasstes Informationsblatt dazu erstellen.
Informationen des Kultusministeriums zu Lockerungen im Schulalltag
Hiermit leiten wir Ihnen die aktuellen Informationen des
Kultusministeriums weiter, welche die deutlichen Lockerungen im Schulalltag ab
dem 2. Mai zusammenfassen. Den Hygieneplan 10.0 (pdf , 201KB)Download Link, auf dem die Lockerungen
basieren, können Sie unter Trägerinfo 74 einsehen.
Insbesondere für gruppenübergreifende Angebote im Ganztag
und in der Jugendhilfe sind die Vorgaben aufgehoben worden und es kann wieder
der reguläre Betrieb aufgenommen werden.
Die Testpflicht in der Schule wird aufgehoben, aber die
Möglichkeit der freiwilligen Testung bleibt bestehen. Dafür werden pro
Schüler*in und pro schulischen Mitarbeitenden zwei Antigen-Selbsttests pro
Woche bis zu den Sommerferien zur Verfügung gestellt.
Wir danken Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich für Ihre
Flexibilität in der (kurzfristigen) Einstellung auf neue Vorgaben und Ihr
Engagement zur Aufrechterhaltung der hohen pädagogischen Qualität in den
jeweiligen Förderprogrammen.
2022-04-28_Ministerschreiben an Schulleitungen und Lehrkräfte (pdf , 263KB)Download Link
TRÄGERINFO 75
27.04.2022 12:00 Uhr
Anbei leiten wir Ihnen zu
folgenden Themen Hintergrundinformationen weiter, die wir über den Hessischen
Städtetag erhalten haben:
„UKRAINE_Fruehpädagogisches_Personal“:
Das Dokument umfasst Ausführungen zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und
Betreuung in der Ukraine und gibt
Auskunft zu Professions- und
Ausbildungsprofilen von Fachkräften (siehe z.B. Kasten 1 auf Seite 5). Die
Informationen beziehen sich überwiegend auf das frühkindliche Fachfeld.
UKRAINE_Fruehpaedagogisches_Personal (pdf , 408KB)Download Link
Anlagen 1 und 2 zum Thema Schutzimpfungen: Hier geht es um Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und des Robert-Koch-Instituts zu Impfungen für Kinder aus der Ukraine.
2022-04-05_Anlage 1 Impfung_340-22 A2 (PDF , 202KB)Download Link
2022-04-05_Anlage 2 Impfung_340-22 A1 (PDF , 78KB)Download Link
Die Datei „220404 2. Punktuation BMFSFJ UMA und begl. Mj“ umfasst Informationen zu Regelungen für unbegleitet und begleitet eingereiste Kinder und Jugendliche aus der Ukraine in der Kinder- und Jugendhilfe.
220404 2. Punktuation BMFSFJ UMA und begl. Mj (pdf , 176KB)Download Link
TRÄGERINFO 74
13.04.2022 10:00 Uhr
Informationsblatt – Kitas und Schulen in der Pandemie
Bitte beachten Sie das „Informationsblatt – Kitas und Schulen in der
Pandemie“ des Gesundheitsamtes Frankfurt. Der Flyer beinhaltet
Internetadressen, unter denen die aktuellen Verordnungen und Regelungen
abgerufen werden können.
Für Fragen steht das Gesundheitsamt Frankfurt Schulen und
Kindereinrichtungen über die bekannte Kontaktadresse auch weiterhin zur
Verfügung.
Da die Meldepflicht weiterhin besteht, bittet das Gesundheitsamt, wie
gewohnt, um die Übersendung der ausgefüllten Meldebögen bzw. Meldelisten nach
dem bisherigen Corona-Meldeverfahren. Vielen Dank.
2022-04-05_Infoblatt_Kitas und Schulen (pdf , 1094KB)Download Link
Neuer Hygieneplan 10.0 für Schulen
Der neue Hygieneplan 10.0
des Hessischen Kultusministeriums liegt nun vor. Dieser ersetzt den Hygieneplan
vom 8. November 2021 und gilt ab dem 2.
Mai 2022; er wurde bereits an alle Schulen versandt.
Er enthält im
Wesentlichen folgende Änderungen:
- Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in Schulen besteht nicht mehr. Der Mindestabstand wird aufgehoben,
- die Vorlage eines Negativnachweises zur Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist nicht mehr erforderlich. Mit dem Wegfall der Testvorgaben sollen auch die Dokumentationspflichten gelockert werden.
- Der reguläre Ganztagsbetrieb ist wieder möglich, gleiches gilt für die Sozialpädagogischen Förderung und Jugendhilfeangebote in Schulen,
- lerngruppenübergreifende Angebote sind wieder möglich.
- Die Nahrungsmittelzubereitung und Lebensmittelverarbeitung kann wieder in vollem Umfang erfolgen.
- Sport- und Musikaktivitäten können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
- Die Betriebspraktika können wieder regulär gemäß den Vorgaben der Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen (VOBO) durchgeführt werden.
Außerdem beinhaltet der
Hygieneplan Hinweise zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht; weitere
Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument hier oder in den Downloads.
Alle Schulen verfügen
weiterhin über einen zusätzlichen schulischen Hygieneplan, in dem die
wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind.
Hygieneplan 10.0 (pdf , 201KB)Download Link
Informationen zu den aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme geflüchteter Kinder aus der Ukraine und der Kindertagesbetreuung
Informationen zur
Betreuung von geflüchteten und zugewanderten Kindern in einer
Kindertageseinrichtung
Kurzfristig konnten
einzelne aus der Ukraine geflüchtete Kinder bereits in einer
Kindertageseinrichtung aufgenommen werden. Dies kann sicherlich zur Normalisierung
des Alltags der Familien sowie zur Integration beitragen und wir bedanken uns
für Ihr Engagement. Sollte auch Ihre Einrichtung aus der Ukraine geflüchtete
Kinder aufnehmen können, so erhalten Sie wichtige zu beachtende Punkte und Informationen
dazu im beigefügten Leitungsanschreiben. Für
einrichtungsbezogene konkrete Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des
Fachbereiches Kindertageseinrichtungen unter 40.31-kita.amt40@stadt-frankfurt.deInternal Link gerne zur Verfügung.
2022-04-12_Leitungsinfo Kinderbetreuung Ukraine (pdf , 45KB)Download Link
Masernimpfschutz für
Kinder und Jugendliche aus der Ukraine
Das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) hat eine Stellungnahme zur Masernimpfpflicht für Kinder und
Jugendliche aus der Ukraine veröffentlicht. Generell ist geregelt, dass Kinder
beim Besuch von Betreuungseinrichtungen bis zum 31.07.2022 den Nachweis des
Masernschutzes erbringen müssen. Dies gilt grundsätzlich auch für die aus der
Ukraine geflüchteten Kinder. Eine Unterstützung durch schnelle Integration in
ein sicheres Alltagssetting ist für die Flüchtlingskinder aus der Ukraine aber
ebenfalls gewichtig. Aus diesem Grund hat das BMG als Mindestanforderung für
den Besuch einer Betreuungseinrichtung formuliert, dass jüngere Kinder mit
unklarem Impfstatus zumindest die erste Masernschutzimpfung erhalten und
nachgewiesen haben, bevor die Betreuung in der KiTa beginnt. Vier Wochen nach
der Erstimpfung ist sodann die Zweitimpfung zu kontrollieren. Alternativ wäre
aus medizinischer und rechtlicher Sicht auch eine Antikörperbestimmung nach
Erstimpfung möglich. Nähere Informationen sind unter folgenden Links einsehbar:
2022-04-05_Rundschreiben Masernschutz_03402022 Stel (PDF , 110KB)Download Link
2022-04-05_Anlage 1 Impfung_340-22 A2 (PDF , 202KB)Download Link
2022-04-05_Anlage 2 Impfung_340-22 A1 (PDF , 78KB)Download Link
TRÄGERINFO 73
05.04.2022 10:30 Uhr
Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung:
Testempfehlung sowie
Hygienemaßnahmen
Seit dem 02.04.2022 gilt die „Verordnung zum Basisschutz der
Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus“ (Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung
– kurz: CoBaSchuV):
2022-04-02 CoBaSchuV (pdf , 371KB)Download Link
Die Verordnung sieht keine Testpflicht für Beschäftigte in
Kindertageseinrichtungen vor. Das Land Hessen sieht aber an dieser Stelle eine
(dringende) Testempfehlung vor.
Für alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege werden bis zum 22. April 2022 drei Tests wöchentlich durch
das Land zur Verfügung gestellt. Die Belieferung mit Tests durch das Land läuft
wie angekündigt weiter fort. Die Tests können wie bisher von den Kitas online
bestellt werden.
Auch weiterhin sind Hygienemaßnahmen in Kitas erforderlich.
Mit Inkrafttreten der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) liegt die Verantwortung der Gefährdungsbeurteilung und der Ableitung von
geeigneten Infektionsschutzmaßnahmen wieder primär in Verantwortung der Träger
und Kindertageseinrichtungen. Bitte passen Sie die individuellen Hygienepläne
sowie die Regelungen zum Arbeitsschutz für die Beschäftigten fortwährend an das
Infektionsgeschehen an. Hierfür können die Empfehlungen des RKI zum
Infektionsschutz herangezogen werden.
TRÄGERINFO 72
30.03.2022 10:30 Uhr
1. Corona-Informationen
1.1 Informationen zum Thema Kinder und die Corona-Schutzimpfung
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt unter folgendem Link nützliche Informationen zur Corona-Schutzimpfung von Kindern zur Verfügung. Ebenso kindgerechte Dokumente und Hintergrundinformationen für den Alltag mit Kindern in der Pandemie:
https://www.zusammengegencorona.de/impfen/kinder/External Link
Informationen in unterschiedlichen Sprachen zur
Corona-Schutzimpfung von Kindern und Jugendlichen finden Sie hier:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/materialienmedien/materialien-fuer-kinder-und-jugendliche-in-bildungseinrichtungen/#tab-16579-1External Link
Downloads mit Informationen zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache stellt das Bundesministerium für Gesundheit
unter folgendem Link zur Verfügung:
https://filebox.s-f.family/fl/48CF83h9ZEExternal Link
In Kürze wird die Informationssammlung durch eine Publikation
„Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche: Eine Entscheidungshilfe für
Eltern und Sorgeberechtigte“ in ukrainischer Sprache ergänzt.
1.2 Aktuelle Informationen zum
Schul- und Unterrichtsbetrieb
Das Hessische
Kultusministerium hat die Schulen über Unterricht unter den neuen
Corona-Vorgaben mit beigefügtem Schreiben informiert.
Bis zu den Osterferien
stehen – abgesehen von der bundesrechtlich vorgegebenen Aufhebung der
Maskenpflicht ab Montag, den 4. April 2022– keine größeren Veränderungen im
Schul- und Unterrichtsbetrieb an.
Der Testrhythmus von drei
verpflichtenden Testungen pro Woche für nicht geimpfte und nicht genesene
Schülerinnen und Schüler sowie für nicht geimpfte und nicht genesene Lehrkräfte
bleibt zunächst bestehen. Die bisherigen Ausnahmen von der Testpflicht gelten
fort. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie geimpfte und
genesene Lehrkräfte können sich freiwillig testen. Bis zum Freitag, den 29.
April 2022, werden die in der Schule erfolgten Testungen weiter in das Testheft
eingetragen.
2022-03-28 Ministerschreiben an Schulleitungen und Lehrkraefte (pdf , 171KB)Download Link
2. Informationen zu den aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme geflüchteter Kinder aus der Ukraine und der Kindertagesbetreuung
2.1 Informationen zu
Platzvermittlung und Aufnahme von zugewanderten und geflüchteten Kindern
Sobald die Kinder bzw. deren Familien ihren Aufenthalt in Frankfurt begründen, können sie ihren Bedarf an einem Platz in der Kindertagesbetreuung über www.kindernetfrankfurt.deExternal Link anmelden.
Mit der Meldebescheinigung können die Erziehungsberechtigten im Kindernetfrankfurt ein Nutzerkonto anlegen, damit ihren Bedarf an Kindertagesbetreuung dokumentieren und sich für gewünschte Betreuungsorte vormerken.
Alternativ können die Familien
der zugewanderten und geflüchteten Kinder Kontakt zu einer Kindertageseinrichtung (Kita), einer
Tagesfamilie oder einem Fachdienst Kindertagespflege aufnehmen und dort die
Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung eruieren.
Kita-Leitungen,
Tagesfamilien bzw. Vertretungen der Fachdienste Kindertagespflege können bei
Bedarf die Sorgeberechtigten bei der Erstellung eines Nutzerkontos im
Kindernetfrankfurt unterstützen.
Wie gewohnt, können sich
die Familien zur Unterstützung auch an die Infobörse wenden:
Infobörse Kindertagesbetreuung
Stadtschulamt
Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main
E-Mail: kindernetfrankfurt.amt40@stadt-frankfurt.deInternal Link
Telefon: 069/212-36564
Telefonische
Sprechzeiten der Infobörse Kindertagesbetreuung:
Montag und Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Die Kostenübernahme der Elternbeiträge kann beim zuständigen Sozialrathaus beantragt werden.
Der Vertragsschluss soll wie üblich im Kindernetfrankfurt dokumentiert werden.
Kinder von arbeitssuchenden Erziehungsberechtigten können unter Maßgabe verfügbarer Betreuungskapazitäten von Kitas und Kindertagesfamilien vorrangig aufgenommen werden (§24 Abs1 SGB VIII).
Die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung kann im Einvernehmen zwischen
Erziehungsberechtigten und Einrichtung bzw. Träger im Rahmen einer Überbelegung
erfolgen. Die Träger können hierzu im Einzelfall entsprechende Anträge an die
regional zuständigen Mitarbeitenden des Fachbereiches Kindertageseinrichtung
senden.
2.2 Initiative der
Stadt Frankfurt zur Erhöhung der Aufnahmekapazitäten
Um die
Aufnahmekapazitäten in der Frankfurter Kindertagesbetreuung in dieser
Notsituation zu erhöhen, hat die Stadt Frankfurt am Main sich beim Land Hessen
für Ausnahmeregelungen (z.B. die Aufnahme von Kindern über die
Rahmenkapazitäten einer Einrichtung hinaus, Fortführung des Einsatzes von
Nichtfachkräften (analog Corona-Schutzverordnung), zusätzliche finanzielle
Mittel etc.) eingesetzt.
2.3 Spendenaufruf des
DRK Frankfurt
Ausgehend von der großen
Hilfsbereitschaft der Frankfurter*innen hat das Deutsche Rote Kreuz Frankfurt
einen Spendenaufruf zur Erstversorgung der aus der Ukraine geflüchteten
Menschen gestartet. Der Spendenaufruf hat das Ziel, die im
Erstversorgungszentrum an der Messe ankommenden Menschen schnellstmöglich mit
den am dringendsten benötigten Hygieneartikeln zu versorgen.
Alle, die sich aktiv
einbringen und engagieren möchten, finden weitergehende Informationen im Flyer:
2022-03-21 Flyer_Spendenaufruf_Hygiene_Kits_DRK (pdf , 132KB)Download Link
TRÄGERINFO 71
23.03.2022 11:00 Uhr
Umgang mit den
aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme geflüchteter
Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine sowie zum Umgang mit der Covid-19-Pandemie
in den Schulen
Das Land Hessen teilt aktuelle Informationen zum Umgang
mit den aktuellen Herausforderungen.
Anbei
finden Sie ein Schreiben des Kultusministers sowie eine schulpsychologische
Empfehlung zum Umgang mit dem Thema Russland-Ukraine-Krieg an Schulen.
2022-03-16 Ministerschreiben an hessische Schulgemeinden (pdf , 123KB)Download Link
Schulpsychologische Empfehlung zum Umgang mit Krieg in der Schule (pdf , 266KB)Download Link