Über uns
Die Abteilung Veterinärwesen beinhaltet die beiden
Fachabteilungen: Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittel- und
Hygieneüberwachung.
Die Sicherstellung des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes beim Genuss von Lebensmitteln und die Bekämpfung von
Tierseuchen als Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier sowie die Einhaltung des
Grundrechts von Tieren auf Leben und Gesundheit gehören zu unseren Aufgaben.
Darüber hinaus stehen wir beratend und
sachverständig den Anliegen von Verbrauchern, Wirtschaftsunternehmen und Tierfreunden gleichermaßen zur Seite.
Amtstierärztlicher Dienst
Die Aufgaben des Amtstierärztlichen Dienstes
umfassen die Bereiche Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen (u. a. Tollwut, Maul- und Klauenseuche, Geflügel- und
Schweinepest) sowie den Tierschutz privater und gewerblicher Tierhaltungen (u. a. Tierschauen, Tiertransporte,
Zoohandlungen). Hierzu gehören die Verhütung und Bekämpfung anzeigepflichtiger
Tierseuchen, der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der in der Obhut von
Menschen befindlichen Tiere, die Prüfung und Ausstellung von Bescheinigungen,
Genehmigungen und Zeugnissen (Lebensmittel, Tierschutz und Tierseuchen) sowie
die amtstierärztliche Sprechstunde für den Reiseverkehr mit Heimtieren.
Lebensmittel- und Hygieneüberwachung
Aufgabenschwerpunkt ist der Schutz der Bevölkerung
vor gesundheitlichen Schäden und vor Irreführung bzw. Täuschung durch
Lebensmittel. Hierher gehört auch die Überwachung der Hygiene während der
Herstellung sowie im Verkauf oder zum Verzehr von Lebensmitteln in
Lebensmittelbetrieben/Gaststätten. Durch Betriebskontrollen und Probeentnahmen
in Herstellerbetrieben und im Handel gewährleisten insbesondere
Lebensmittelkontrolleure sowie Amtstierärzte den Verbraucherschutz. Diese Kontrolltätigkeiten
beinhalten darüber hinaus neben beratenden Funktionen z. B. zu Fragen der
baulichen Gestaltung von gewerblichen Küchen, der Personalhygiene und
lebensmittelrechtlichen Aspekten auch die Anfertigung hygienerechtlicher
Mängelberichte, die in der Abteilung Veterinärwesen zu verfügungs- und
bußgeldrechtlichen Maßnahmen bzw. Ahndungen führen. Sollte der Verbraucher
Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des gekauften Lebensmittels
haben, kann er dieses hier zur weiteren Überprüfung abgeben. Über das Ergebnis
der Untersuchung erhält der Verbraucher eine schriftliche Mitteilung.