Tourismusbeitrag

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Kassen- und Steueramt

Tourismusbeitrag

Die Stadt Frankfurt am Main erhebt seit dem 01.01.2018 einen Tourismusbeitrag zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen. Grundlage hierfür ist die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) vom 14.12.2017 in der aktuell geltenden Fassung.

Beitragspflichtig sind alle ortsfremden Personen, die nicht zur Ausübung ihres Berufes in der Stadt Frankfurt am Main eine entgeltliche Übernachtung in Anspruch nehmen. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Tag des Eintreffens und endet mit dem Tag der Abreise. Beide Tage gelten für die Berechnung des Tourismusbeitrages zusammen als ein Tag. Der Tourismusbeitrag beträgt pro Übernachtung und pro Person zwei Euro.

Die Anmeldung und Entrichtung des Tourismusbeitrages erfolgt bei der jeweiligen Beherbergungsstätte, die den Tourismusbeitrag von den beitragspflichtigen Personen einziehen und an die Stadt Frankfurt am Main abführen. Die Anmeldungen werden schriftlich unter Verwendung des besonderen Meldescheins für Beherbergungsstätten vorgenommen.

Auf dem Meldeschein hat die ortsfremde Person ihren Namen, ihre Anschrift, den Tag der Ankunft, den vorgesehenen Abreisetag und ob die Übernachtung beruflich erforderlich ist oder nicht anzugeben. Ist der Aufenthalt beruflich erforderlich, ist diese Erklärung unter Angabe des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin und dessen/deren Anschrift auf dem Meldeschein abzugeben. Bei fehlenden Angaben ist der Tourismusbeitrag einzuziehen und an die Stadt Frankfurt am Main abzuführen.

Von der Pflicht zur Entrichtung eines Tourismusbeitrages werden bei Vorlage eines ärztlichen Attestes Patientinnen und Patienten für die Zeit, in der sie nicht in der Lage waren, die Tourismuseinrichtungen zu nutzen, auf Antrag befreit. Die Anträge sind schriftlich an die Stadt Frankfurt am Main zu richten, dabei kann das Formular Tourismusbeitrag-Antrag auf Befreiung verwendet werden. Von der Entrichtung des Tourismusbeitrages außerdem befreit, sind Schülerinnen und Schüler im Rahmen von schulischen Klassenfahrten.

Bankverbindung für Tourismusbeitrag:
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IBAN: DE95 5005 0201 0200 6563 17

BIC: HELADEF1822
(Bitte Buchungszeichen bei Zahlung angeben)

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60313 Frankfurt am Main
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