Grundabgaben
Vom Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main werden folgende Grundabgaben erhoben:
Als jährlich wiederkehrende Abgabe wird die Grundsteuer erhoben. Die Grundsteuer (GrSt) ist eine ertragsunabhängige Real- und Objektsteuer, die ohne Rücksicht auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers festgesetzt wird.
Bankverbindung für Grundsteuer:
Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE06 5005 0201 0200 0771 80
BIC: HELADEF1822
(Bitte Kassenzeichen bei Zahlung angeben)
Die Stadt Frankfurt am Main ist nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Hessischen Straßengesetzes für die Abfallwirtschaft und die Reinigung aller öffentlicher Straßen innerhalb des Stadtgebietes verantwortlich. Das Umweltamt stellt sicher, dass alle Grundstücke in der Stadt an die Abfallentsorgung angeschlossen sind und die Bürger*innen ihren Abfall ordnungsgemäß entsorgen können. Ferner ist es Aufgabe des Umweltamtes, dass die öffentlichen Straßen verkehrssicher und sauber sind. Mit der Durchführung der Abfallentsorgung und Straßenreinigung im Stadtgebiet Frankfurt am Main wurde die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH beauftragt. Die Festsetzung der Straßenreinigungs- und Abfallgebühren erfolgt durch das Kassen- und Steueramt.
Bankverbindung für Straßenreinigungs- und Abfallgebühren:
Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE29 5005 0201 0000 4441 70
BIC: HELADEF1822
(Bitte Kassenzeichen bei Zahlung angeben)
Auf den entsprechenden Seiten können Sie sich über die jeweilige Grundabgabe und die Höhe der zu zahlenden Steuern oder Gebühren ausführlicher informieren.