Ja, bei der Nutzung des ÖPNV besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes in Form von medizinischen Masken (OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil).
Fahrgäste der VGF können FFP2-Masken an den TicketCentern Hauptwache, Konstablerwache und Bornheim Mitte käuflich erwerben.
Zuletzt aktualisiert am: 16.02.2021
Weitere Informationen unter: Hessisches Ministerium für Soziales: Maskenpflicht FAQExternal Link; VGF-ffm.de: Maskenpflicht im ÖPNVExternal Link; BfArM.de: MaskentypenExternal Link
Bei Nicht-Tragen einer medizinischen Maske wird ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro ab sofort hessenweit ohne vorherige Verwarnung fällig. Die Sanktionen werden durch die Ordnungsbehörden ausgesprochen.
Zuletzt aktualisiert am 16.02.2021
Weitere Informationen unter: Hessisches Ministerium für Soziales: Maskenpflicht FAQExternal Link; Hessenschau.de: Ohne VorwarnungExternal Link
Auf allen Bahnsteigen und an allen Haltestellen ist eine medizinische Maske (OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) zu tragen.
In diesem Zusammenhang weist die VGF erneut darauf hin: in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen sowie auf den Bahnsteigen der unterirdischen Stationen und der Zugänge (Steintreppen, Rolltreppen, Aufzüge) herrscht die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Fahrgäste der VGF können FFP2-Masken an den TicketCentern Hauptwache, Konstablerwache und Bornheim Mitte käuflich erwerben.
Zuletzt aktualisiert am 16.02.2021
Weitere Informationen unter: Hessen.de: Verordnungen und AllgemeinverfügungenExternal Link; VGF-ffm.de: Maskenpflicht im ÖPNVExternal Link; BfArM.de: MaskentypenExternal Link
- Beachten Sie die Hust- und Nies-Etikette, benutzen Sie ein Taschentuch, oder zur Not Ihre Armbeuge, sodass keine Tröpfchen und Aerosole in die Luft geraten.
- Die MNB ist ein Fremdschutz. Schützen Sie sich, indem Sie die Abstandsregel von 1,5 Metern, wo immer möglich, einhalten. Empfehlenswert ist das Tragen von MNS (medizinische Masken; OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil).
- An Haltestellen und auf Bahnsteigen, beim Ein- und Aussteigen sowie innerhalb der Fahr- und Flugzeuge muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen nicht eingehalten werden.
- Berühren Sie Türknöpfe, Türgriffe oder ähnliches möglichst nicht mit der bloßen Hand. Tragen Sie Handschuhe oder nutzen Sie den Ärmel.
- Zahlen Sie, wo immer möglich, mit Karte und nicht mit Bargeld.
- Wählen Sie einen Sitzplatz möglichst weit vom nächsten Fahrgast entfernt.
Zuletzt aktualisiert am 24.03.2021
Weitere Informationen unter: Hessen.de: Verordnungen und AllgemeinverfügungenExternal Link; Hessen.de: Reisen und MobilitätExternal Link; ADAC: HygieneempfehlungenExternal Link
Ja, die Regelung gilt in allen Mobilitätszentralen, MobilitätsInfos oder Agenturen von VGF und RMV.
Die Mobilitätszentrale „Verkehrsinsel“ an der Hauptwache ist wieder geöffnet. Bitte beachten Sie, dass nur eine Person die Verkehrsinsel betreten darf.
Zuletzt aktualisiert am 24.03.2021
Weitere Informationen unter: rmv.deExternal Link; BfArM.de: MaskentypenExternal Link
Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter 6 Jahren. Außerdem sind Personen von der Pflicht ausgenommen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Diese müssen eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen.
Die VGF hat auch ihre Fahrer_innen mit Mund-Nasen-Schutzmasken ausgestattet. Sie sind beim Gang durch die Fahrzeuge oder bei anderem Kundenkontakt zu tragen, bei ihrer Arbeit in der abgeschlossenen Fahrerkabine sind sie dazu aber nicht verpflichtet.
Zuletzt aktualisiert am 16.02.2021
Weitere Informationen unter: rmv.deExternal Link
Zuständig für die Kontrollen sind die Ordnungsbehörden, das Verkaufspersonal und insbesondere das Personal des ÖPNV.
Zuletzt aktualisiert am 02.02.2021
Weitere Informationen unter: Hessisches Ministerium für Soziales: Maskenpflicht FAQExternal Link; BfArM.de: MaskentypenExternal Link
Corona bedingt gibt es aktuell keine Einschränkungen des Fahrplans.
Die Fahrplanauskunft ist aktuell. Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt auf den Seiten des RMV, oder rund um die Uhr beim RMV-Servicetelefon 069/24248024.
Das Netz des städtischen Busverkehrs in Frankfurt am Main wurde zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2020 grundlegend verbessert. Mit Metrobussen, Expressbussen und einem nochmals deutlich attraktiveren Nachtverkehr legt die Stadt Frankfurt auf eine nachhaltige Mobilität wert.
Zuletzt aktualisiert am 15.12.2020
Weitere Informationen unter: rmv.deExternal Link; TraffiQ: Metrobusse, Expressbusse, besserer NachtverkehrExternal Link
Der Einbau von Acryl-Trennscheiben im Bus bietet Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus zwischen Fahrpersonal und Fahrgästen und ermöglicht den Ticketverkauf direkt beim Busfahrer.
Die meisten Verkehrsunternehmen im RMV-Gebiet haben ihre Busse umgerüstet, sodass der Fronteinstieg und Fahrkartenverkauf im Bus wieder möglich ist. Bei den Buslinien, bei denen die Einstiegstür beim Fahrer noch geschlossen bleibt, gilt dennoch weiterhin die Fahrkartenpflicht. Fahrgäste können Fahrkarten vor Fahrtantritt über die RMV-App, den RMV-Ticketshop oder spätestens beim Umstieg an einer Station mit Fahrkartenautomat erwerben.
Zuletzt aktualisiert am 02.11.2020
Weitere Informationen unter: rmv.deExternal Link
Die Fahrer_innen von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen sind aufgefordert an allen Stationen und Haltestellen die Türen zu öffnen. Fahrgäste müssen die Tastflächen nicht mehr betätigen. Lediglich bei einigen älteren Straßenbahnen ist das nicht möglich.
Zusätzlich werden zur regulären Reinigung die Fahrzeuge nachts in den Betriebshöfen teilweise desinfiziert.
Zuletzt aktualisiert am 25.06.2020
Weitere Informationen unter: vgf-ffm.deExternal Link