ÖPNV
Im gesamten Öffentlichen Personennah- und fernverkehr gilt:
- Grundsätzlich muss als Mund-Nase-Bedeckung in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs eine medizinische Maske getragen werden.
- Neu: Das bundesweit geltende Bundesinfektionsschutzgesetz schreibt ab 01.10.2022 das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) im Fernverkehr vor. Eine medizinische Maske ist hier nicht mehr ausreichend.
- In den dazugehörigen Zugangs- und Stationsgebäuden sowie Tiefbahnhöfen besteht keine Maskenpflicht mehr.
- Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95. Das Tragen einer Maske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar wird dringend empfohlen, da sie besser Ansteckungen verhindert.
- Ausnahmen: Kinder unter 6 Jahren müssen keinerlei Mund-Nasen-Bedeckung tragen sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie ihre Begleitpersonen sind ebenfalls von der Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit.
Informieren Sie sich bestenfalls vor Fahrtantritt auf den Seiten des RMV, oder rund um die Uhr beim RMV-Servicetelefon 069/24248024.