Einreisebestimmungen bei Reiserückkehr
Quarantäne-Bestimmungen für Einreisende
Wer aus einem Corona-Risiko- oder Hochinzidenzgebiet nach Hessen einreist, muss sich unmittelbar in zehntägige Quarantäne begeben. Wer aus einem Virusvarianten-Gebiet einreist, muss sich in vierzehntägige Quarantäne begeben.
Eine Testung zur Beendung der Quarantäne ist nach Einreise aus Risiko- oder Hochinzidenzgebieten frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives PCR-Testergebnis möglich. Dies gilt nicht für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten.
Bei einem positiven Antigen-Schnell- oder Selbsttest ist die Testperson verpflichtet, sich nach der Corona-Quarantäneverordnung des Landes Hessen abzusondern, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt. Fällt der PCR-Test positiv aus führt dies zur Haushaltsquarantäne.
Ausnahmen gelten für Personen, die bspw. beruflich bedingt grenzüberschreitend Waren oder Personen befördern oder zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dringend erforderlich sind und sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Eine Übersicht weiterer Ausnahmen erhalten Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und IntegrationExternal Link.
Alle Quarantäneregeln für Risikogebiete und Hochrisikogebiete sind in der Übersicht Einreise und Quarantäne (Stand: 05.03.2021) (pdf , 635KB)Download Link des Landes Hessen zusammengestellt.
Wichtiger Hinweis:
Seit dem 30. März 2021 müssen sich alle Einreisenden, die per Flugzeug nach Deutschland einreisen wollen, verpflichtend vor der Abreise testen lassen und einen negativen COVID-19-Test vorweisen. Von der Testpflicht sind Personen ausgenommen, die das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben.
Reisende, die aus einem Risiko- oder Hochrisikogebiet einreisen wollen, müssen sich bis zu zehn Tage vor Ihrer Einreise nach Deutschland elektronisch unter ww.einreiseanmeldung.deExternal Link registrieren. Falls die Anmeldung elektronisch nicht möglich ist, muss eine schriftliche Ersatzmitteilung (pdf , 252KB)Download Link (Aussteigekarte) ausgefüllt und dem Beförderer, oder der Grenzbehörde übergeben werden.
Eine Übersicht der aktuellen Risiko- und Hochrisikogebiete findet sich auf den Seiten des Robert-Koch Instituts: RKI.de: RisikogebieteExternal Link
Ein Merkblatt und Informationen zur digitalen Einreiseanmeldung sind im Downloadbereich des BundesgesundheitsministeriumsExternal Link verfügbar (auch in weiteren Sprachen).
Weiterführende Informationen zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen sind auf den Seiten der Bundespolizei verfügbar: bmi.bund.deExternal Link
Seit dem 1. März 2021 werden Einreisende von ihren Mobilfunkanbietern über die geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 per SMS informiert.
Weitere Informationen unter:
Hessen.de: Verordnungen und AllgemeinverfügungenExternal Link
Hessen.de: Quarantänebestimmungen und Coronatests für EinreisendeExternal Link
Bundesregierung.de: Neue Regeln bei Einreise aus ausländischen RisikogebietenExternal Link
Frankfurt-airport.com: FAQ Corona-VirusExternal Link
Hessen.de: Fremdsprachliche Informationen für Einreisende aus RisikogebietenExternal Link
Hessen.de: Ausnahmen zu Quarantäne-BestimmungenExternal Link