Veranstaltungsgenehmigungen
Genehmigung von Veranstaltungen während der SARS-CoV-2- / COVID-19-Pandemie durch das Gesundheitsamt Frankfurt am Main
Im Rahmen der aktuell geltenden Corona-Regelungen des Landes Hessen müssen Veranstaltungen nicht genehmigt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 16 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV).
Müssen Veranstaltungen genehmigt werden?
Aktuell bedarf es keiner Genehmigung für Veranstaltungen nach § 16 Abs. 1 CoSchuV oder für Volksfeste nach § 16 Abs. 4.
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Außerdem finden Sie hier die aktuellen Corona-RegelnExternal Link des Landes Hessen für weiterführende Informationen zur CoSchuV.