Informationen für medizinisches Personal
RKI – Empfehlungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Umgang mit der Corona-Warn-App:
Das
Robert Koch-Institut hat eine Handreichung für niedergelassene Ärztinnen und
Ärzte veröffentlicht. Damit möchte es eine Handlungsempfehlung im Umgang mit
der Corona-Warn-App geben. Hier geht es zur Handreichung
für niedergelassene Ärztinnen und ÄrzteExternal Link.
STAKOB – Hinweise zu Erkennung, Diagnostik und Therapie von Patienten mit COVID-19 aktualisiert:
Der
Ständige Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten
durch hochpathogene Erreger am Robert Koch-Institut (STAKOB) hat seine Hinweise
zu Erkennung, Diagnostik und Therapie von Patienten mit COVID-19External Link aktualisiert. Konkret wurden die Empfehlungen zur Dexamethason-Therapie angepasst.
Welche Strategie gilt bei der Erkennung und Versorgung von COVID-19-Patienten in Frankfurt am Main?
Die medizinischen Leistungserbringer untersuchen und behandeln COVID-19-Patienten auf der Schutzstufe von Influenza. Grundsätzlich muss jeder niedergelassene Arzt und jedes Krankenhaus COVID-19-Patienten versorgen. Bei engem Kontakt zu einem Verdachtsfall (etwa bei der Untersuchung oder der Probengewinnung) schützt sich das Personal gegen Tröpfcheninfektionen mit:
- Schutzbrille
- Mund-Nasenschutz, mindestens FFP2-Maske
- Handschuhe
- Schutzkittel
Sind Hausärzte, Krankenhäuser, Rettungsdienst sowie Gesundheitsämter für diesen Fall informiert und gerüstet?
Die Beschäftigten in
medizinischen Einrichtungen sind vom Robert Koch-Institut und von den
Gesundheitsämtern darüber informiert worden, wie sie sich im Verdachtsfall zu
verhalten haben. Dazu gehören das Anlegen der Schutzausrüstung, die aus
Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen besteht sowie die Isolierung des
Verdachtsfalles durch Einzelunterkunft. Grundsätzlich sind alle Krankenhäuser
in Hessen darauf vorbereitet, Erkrankte mit solchen Erregern zu versorgen. Ob
eine Behandlung auf einer Isolierstation erfolgen muss, wird je nach Schwere
der Erkrankung entschieden.
Welche Maßnahmen werden getroffen, wenn die Praxis nicht
über eine ausreichende Schutzausrüstung verfügt?
In vielen
Arztpraxen fehlen die entsprechenden Schutzausrüstungen. Vor allem fehlt es den
niedergelassenen Ärzten an Atemmasken. Daher können viele Ärzte, die im
niedergelassenen Bereich arbeiten, keine Abstriche auf COVID-19 vornehmen, da
sie sich und ihr medizinisches Personal schützen müssen. In diesem Fall sollte
die kassenärztliche Vereinigung kontaktiert werden (Telefonnummer: 116 117), um
zu erfragen, welche Praxen über die nötigen Schutzausrüstungen verfügen und
entsprechend die Personen testen können.
Müssen alle SARS-CoV-2 positiv getestete Personen stationär aufgenommen werden?
Schwer erkrankte Personen
(z.B. radiologisch nachweisbare Lungenentzündung, Atemnot etc.) müssen im
Krankenhaus behandelt und versorgt werden. Auch Personen, die in einer
Wohngemeinschaft leben und keine ausreichende Isolation zu Hause gewährleistet
ist, sollten stationär aufgenommen werden, um eine Übertragung der Infektion zu
vermeiden.
Personen, die nur leichte
Symptome aufweisen, können ambulant versorgt werden. In diesem Fall wird vom
Gesundheitsamt eine häusliche Isolation über 14 Tage angeordnet.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung HessenExternal Link.