Informationen für vollständig Geimpfte und Genesene
Diese Regelungen gelten
Vollständig geimpft:
- Als vollständig geimpft gelten Personen, die mit einem in Deutschland bzw. in der EU zugelassenen ImpfstoffExternal Link zweifach geimpft sind und bei denen 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfung vergangen sind.
- Ebenso als vollständig geimpft gelten Personen, die eine PCR-diagnostizierte SARS-CoV-2 Infektion nachweisen können und mindestens eine Impfung mit einem der genannten Impfstoffe erhalten haben.
- Mit einem Nachweis spezifischer Antikörper (in einem nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor) vor der Impfung gilt der Impfschutz ab einer einmaligen Impfung.
Genesen:
- Als genesen gilt eine Person, deren Infektion mit einer PCR vor mindestens 28 Tagen und maximal 90 Tagen nachgewiesen wurde.