Briefwahl
Informationen rund um die Briefwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Die Briefwahl können Sie zu Hause, vor Ort im Briefwahllokal Innenstadt oder im Bürgeramt Höchst durchführen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Eine Übersicht erhalten Sie in unserem Video zur Briefwahl unten auf dieser Seite.
Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen mit Wahlschein?
Bitte stellen Sie Ihren Briefwahlantrag so früh wie möglich. Damit Ihre Briefwahlunterlagen für die Wahl rechtzeitig bei Ihnen zu Hause ankommen, sollte Ihr Antrag unbedingt bis Mittwoch 10.03.2021 bei uns sein!
Sie haben folgende Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu beantragen:
Ihr Anliegen | Wie geht das? | Bis wann? |
Briefwahlunterlagen kontaktlos/ohne Vorsprache nach Hause geschickt bekommen |
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Für eine rechtzeitige Zustellung empfehlen wir bis zum 10.03.2021. |
Briefwahlunterlagen persönlich beantragen zum Mitnehmen oder vor Ort Wählen |
Termin onlineInternal Link oder telefonisch vereinbaren. Ein Termin kann für das Briefwahllokal in der Innenstadt oder in Höchst gebucht werden. Bitte beachten Sie:
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Die Briefwahllokale haben bis zum 12.03.2021, 13 Uhr geöffnet. |
Briefwahlunterlagen vorbestellen und abholen am Fenster im Briefwahllokal Innenstadt |
Nur im Briefwahllokal Innenstadt möglich:
Vor dem Gebäude stehen für diesen Zweck Kurzzeitparkplätze zur Verfügung. Leider können wir Ihnen nicht zusagen, dass zu Ihrem Abholzeitpunkt ein Parkplatz frei ist. |
Die Unterlagen müssen bis 12.03.2021, 13 Uhr abgeholt werden. |
ACHTUNG: Nachdem Sie gewählt haben, muss Ihr roter Wahlbrief bis 14.03.2021, 18 Uhr beim Wahlamt sein! |
Welche Unterlagen bekomme ich?
Briefwählerinnen und -wählern werden auf ihren Antrag hin folgende Unterlagen ausgehändigt oder zugeschickt:
- einen Wahlschein
- amtliche Stimmzettel (je nach Wahlrecht)
- amtliche Stimmzettelumschläge
- ein roter amtlicher Wahlbriefumschlag, mit dem Sie die Unterlagen kostenfrei zurücksenden können
- ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl mit Bildern erläutert
Wer die Angaben des Merkblattes genau beachtet, kann sicher sein, dass kein Zurückweisungsgrund für den Wahlbrief entsteht.
Eine Übersicht erhalten Sie auch in unserem Video zur Briefwahl unten auf dieser Seite.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Hilfestellung bei der Briefwahl:
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Unterlagen abholen mit Vollmacht:
Briefwahlunterlagen dürfen durch eine andere Person nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Sie können dafür die Eintragungen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.
Infos rund um die Kommunalwahlen:
Welche Wahlen stattfinden, Hintergründe zum Wahlrecht und wer wahlberechtigt ist erfahren Sie auf unseren Seiten zur Kommunalwahl 2021Internal Link.