KA 30 vom 27.11.2012 „Adoptionsfreigabe des Jugendamtes von Migrantenkindern“
Frankfurt a. M., 27.11.2012
Anfrage an den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 20. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 26.11.2012 wird der Magistrat gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:
1. Gibt es in Frankfurt Projekte oder Arbeiten bezüglich der Adoption von Migrantenkindern?
2. Wurden bisher statistische Auswertungen oder Fakten dazu protokolliert?
3. Ist das Jugendamt der Stadt Frankfurt mit verschiedenen Ämtern oder Vereinen in Sachen Adoption in Zusammenarbeit?
Begründung:
Nach verschiedenen Untersuchungen ist es bestätigt, dass das Jugendamt der Stadt Frankfurt insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund aus völlig fremden Kulturkreisen zur Adoption freigibt. Es ist zu klären, aus welchem Hintergrund dies so gehandhabt wird. Da es um die Entwicklung und das Wohl des Kindes geht, möchten wir hiermit die Untersuchung und Aufklärung der Adoptionsrichtlinien beantragen.
gez. Sertac Cetiner
(stellv. Vorsitzender der KAV)
Stellungnahme des Dez. VIII –Soziales, Senioren, Jugend und Recht-
Amt/Betrieb: - Jugend- und Sozialamt
Frankfurt a. M., 14.06.2013
Der Magistrat hat die nachstehende Stellungnahme am 14.06.2013 zur Kenntnis genommen.
Zu 1.:
Das Jugendamt selbst gibt keine Kinder zur Adoption frei. Dies ist eine Entscheidung der sorgeberechtigten Eltern. Über die Adoption wird in der Regel in einem familiengerichtlichen Verfahren entschieden, an dem das Jugendamt als Fachbehörde zu beteiligen ist. Das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main ist für alle Adoptionsinteressenten dieser Stadt zuständig.
Spezifische Projekte oder Arbeiten bezüglich der Adoption von Migrantenkindern gibt es nicht.
Das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main bietet einmal im Monat, in der Regel jeden letzten Dienstag, einen offenen Informationsnachmittag an. Jeder, der sich zur Adoption informieren möchte, ist ohne Anmeldung willkommen.
Spezielle Projekte gibt es nicht, da jede Adoption ein Einzelfall ist, aus dem sich bestimmte Notwendigkeiten ergeben und die richtige Passung zwischen Eltern und Kind im Vordergrund steht.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Annahme als Kind befinden sich in den Paragrafen 1741 bis 1772 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Für den Ablauf einer Adoption sind vor allen Dingen die Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften des Adoptionsvermittlungsgesetzes und des SGB VIII maßgeblich.
Zu 2.:
Das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main ist verpflichtet, jährlich die abgeschlossenen Adoptionen an das Hessische Statistische Landesamt zu melden.
Dementsprechend werden die Adoptionen statistisch erfasst.
Zu 3.:
Das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main kooperiert mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Frankfurt am Main, insbesondere mit dem Zentrum Familie im Haus der Volksarbeit.
Adoptionsinteressenten, Adoptivfamilien und Eltern werden Seminare angeboten, die auf die Adoption vorbereiten und die Adoptivfamilien nach der Aufnahme eines Kindes Unterstützung geben können.
Mit Vertretern verschiedener Nationalitäten wurde die Zusammenarbeit der Abteilung Pflegekinderhilfe und Adoption des Jugend-und Sozialamtes der Stadt Frankfurt am Main verstärkt.
gez. Rosemarie Heilig
(Stadträtin)