KA 1 vom 10.03.1998 KAV – Mitglieder in Kommissionen
Anfrage an den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main gem. Paragr. 4 Abs. 5 der Satzung der KAV
Der Magistrat wird gebeten, die neugewählten KAV – Mitglieder, die von der KAV zur Teilnahme an den Kommissionen, Fachausschüssen und Facharbeitskreisen des Magistrats neu benannt wurden, sind diese Gremien aufzunehmen.
KAV – Mitglieder in Kommissionen
Begründung:
Nach jeder Wahl der Stadtverordnetenversammlung werden die Mitglieder der Kommissionen, Fachausschüsse und Facharbeitskreise von der Stadtverordnetenversammlung neu gewählt. Dasselbe Verfahren wird in Bezug auf die KAV – Vertreter für die genannten Gremien in der KAV praktiziert. Da jedoch die Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung nicht zeitlich mit der KAV identisch ist, kann die Bestätigung bzw. Benennung der Vertreter der KAV nicht zeitgleich erfolgen. Dieser Umstand erfordert eine Sonderregelung für die KAV.
Daher bitten wir den Magistrat, dem hier vorgelegten Vorschlag zuzustimmen.
gez. Parrondo - Lozano
(Vorsitzender der KAV)
Stellungnahme des Dez. I – Hauptverwaltung u. Städt. Bühnen-Amt / Betrieb: Hauptamt
Frankfurt a. M., 30.06.1998
Die Anregung wird im Rahmen der jeweils bestehenden Verfahrensvorschrift entsprochen. Die Dezernate sind in diesem Sinne unterrichtet.
gez. Petra Roth
(Oberbürgermeisterin)