K 70 vom 19.12.1994 "Ein legitim gewähltes Mitglied der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung der Stadt Frankfurt am Main darf nicht in die Türkei abgeschoben werden.
Frankfurt a. M., 19.12.1994
Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 30. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 14.12.1994 wird folgender Vorschlag an die Stadtverordnetenversammlung gerichtet: