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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link
Mit Einführung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hat sich das Klassenrecht geändert. Grundsätzlich besteht keine Pflicht zum Umtausch der alten Führerscheine.
Ausnahmen:
Die hierfür notwendigen Anträge können bei der Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt gestellt werden. Hierzu ist die persönliche Vorsprache erforderlich und Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben.
In den folgenden Fällen kann die Antragstellung nur bei der Führerscheinstelle erfolgen:
Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben.
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Mitzubringen sind:
Die Verwaltungsgebühr beträgt € 24,--.
Seit dem 07.02.2000 besteht die Möglichkeit, eine erneute Vorsprache zur Abholung des Führerscheins zu vermeiden, wenn man sich den Führerschein nach Hause übersenden lässt. In diesen Fällen muss der bisherige Führerschein bei Antragstellung abgegeben werden. Für den Zeitraum der Bearbeitung wird dann ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Für das Versendeverfahren werden zusätzliche Gebühren von € 5,10 fällig.