Bitte beachten
Sie die generellen derzeitigen Regelungen zu Besuchen im Bürgeramt aufgrund des
Coronavirus SARS-CoV-2Internal Link.
Zum Infektionsschutz werden Sie gebeten für
Termine möglichst alleine vorzusprechen, bei Anträgen
für Minderjährige muss das Kind jedoch zwingend mit anwesend sein.
In
vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der
Einreise einen Reisepass.
Sie können Ihren Reisepass in jedem Bürgeramt in Frankfurt beantragen. Haben Sie in Frankfurt eine Nebenwohnung angemeldet, müssen Sie den Reisepass bei der Passbehörde Ihrer Hauptwohnung beantragen.
Der Reisepass hat 32 Seiten. Zusätzlich gibt es für
Vielreisende die Möglichkeit gegen eine höhere Gebühr einen 48-Seiten-Pass zu
beantragen.
In eiligen Fällen können Sie den Reisepass als Expresspass beantragen, der
im Idealfall in bis zu 10 Werktagen fertiggestellt ist.
Den Antrag für Minderjährige kann nur der/die Sorgeberechtigte stellen, der/die
seinen/ihren Aufenthalt zu bestimmen hat. Leben Eltern (verheiratete,
geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,
nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das
unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass bzw.
Kinderreisepass beantragen. Zur Antragstellung müssen die Minderjährigen selbst
auch anwesend sein.
Beim Abholen Ihres neuen Ausweisdokumentes muss das bisherige Ausweisdokument
vorgelegt werden.
Der Abholende muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, ist es möglich einen Zweitpass
zu beantragen. Dieser ist sechs Jahre gültig.
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie zum Beispiel in einen Staat
einreisen möchten, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigern wird, wenn aus
Ihrem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten
aufgehalten haben.