Bitte beachten
Sie die generellen derzeitigen Regelungen zu Besuchen im Bürgeramt aufgrund des
Coronavirus SARS-CoV-2Internal Link.
Zum Infektionsschutz werden Sie gebeten für
Termine möglichst alleine vorzusprechen, bei Anträgen
für Minderjährige muss das Kind jedoch zwingend mit anwesend sein.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen deutschen Reisepass ausweisen können.
Der Ausweis muss persönlich beantragt und das Antragsformular eigenhändig unterschrieben werden.
Ein Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die elektronische Nutzung des Personalausweises. Ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal (siehe unten).
Soll für Minderjährige vor deren 16. Geburtstag ein Personalausweis ausgestellt werden, kann den Antrag nur der/die Sorgeberechtigte stellen, der/die seinen/ihren Aufenthalt zu bestimmen hat. Da es sich bei der Beantragung von Pässen und Ausweisen um eine Angelegenheit des täglichen Lebens handelt, ist das andere Elternteil nicht antragsbefugt. Die Vertretung ist nicht zulässig. Zur Antragstellung müssen die Minderjährigen selbst auch anwesend sein.
Können Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen, lassen Sie sich bei der Abholung durch eine bevollmächtigte Person vertreten. Diese muss sich ausweisen und Ihr altes Ausweisdokument mitbringen. Bitte nutzen Sie das bei der Beantragung ausgehändigte Formular, da bei der Abholung mehrere Erklärungen Ihrerseits notwendig sind.
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