Ja, die 150 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Frankfurter Stadtgebiet bleiben auch während des Lockdowns geöffnet. Dazu gehören Kinderhäuser, Teenie-Clubs, Jugendhäuser, Abenteuerspielplätze, Mädchentreffs und Beratungsstellen.
Staatliche Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit können in Gruppen von bis zu fünf Personen einschließlich der Betreuungsperson stattfinden. Von der Regelung erfasst werden alle durch die öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Kommunen) verantworteten oder geförderten Angebote (freie Träger) der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.
„Diese Einrichtungen spielen eine wichtige Rolle im Leben gerade von Kindern und Jugendlichen, die zu Hause weniger Platz oder ungünstige Bedingungen haben. Deshalb bin ich froh, dass wir klären konnten, dass die Kinder- und Jugendzentren aller Träger in Frankfurt geöffnet bleiben. Der Schwerpunkt ihrer pädagogischen Arbeit liegt auf Bildung und Persönlichkeitsentwicklung. Es wäre ein großer Verlust gewesen, wenn wir diese Angebote den Kindern und Jugendlichen hätten vorenthalten müssen. Sie sind gerade während des Teil-Lockdowns, wo vieles andere nicht stattfinden kann, besonders wichtig“, sagt Daniela Birkenfeld, Dezernentin für Jugend und Soziales der Stadt Frankfurt. Natürlich müssen dort die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
„Auch Kinder und Jugendliche haben Sorgen und erleben Einschränkungen durch die Pandemie. Wenn wir ihnen die Möglichkeit geben, sich unter Einhaltung der Hygieneregeln zu treffen und auszutauschen, schützt das alle“, sagt Birkenfeld. Auch der Hessische Städtetag vertrete die Auffassung, dass Angebote der außerschulischen Jugendbildung Bildungsangebote im Sinne der „Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung“ (CoKoBeV, §5) sind.
Bei der Durchführung der Angebote ist sicherzustellen, dass
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst werden,
- geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen umgesetzt werden und
- Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht werden.
Eine Übersicht über die verschiedenen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche gibt es unter: https://www.frankfurt.de/themen/soziales-und-gesellschaft/kinder-und-jugendliche/freizeitangebote/wegweiser-freizeiteinrichtungenExternal Link
Zuletzt aktualisiert am 11.01.2021