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16.11.2024

Einbürgerungsfeier in der Paulskirche
Einbürgerungsfeier in der Paulskirche © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Maik Reuß

Neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in der Paulskirche begrüßt

Oberbürgermeister Mike Josef hat am Freitag, 15. November, bei einer Einbürgerungsfeier in der Paulskirche stellvetretend für 2287 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger rund 600 Gäste begrüßt. Als Gastrednerin sprach Marie Günther zu den Anwesenden. Die feierliche Veranstaltung stand im Zeichen der Vielfalt und der aktiven Teilhabe an der Gemeinschaft. Passend dazu übernahm der International Choir die musikalische Untermalung der Feier.

Oberbürgermeister Josef betonte in seiner Begrüßung: „Sie haben sich für Deutschland sowie Frankfurt entschieden und auch dafür, Teil unserer Gemeinschaft zu werden. Ihr Bekenntnis zu den Werten unseres Grundgesetzes – Freiheit, Gleichheit und Solidarität – ist ein Zeichen für die Vielfalt und den Zusammenhalt, die unsere Gesellschaft und auch das gute Miteinander in unserem Frankfurt prägen.“ Und weiter: „Ich ermuntere Sie dazu, ihre neuen Rechte und Pflichten aktiv zu nutzen und so das Leben in unserer Stadt bereichern. Dazu gibt es viele Möglichkeiten. Bringen Sie Ihre Ideen, Ihre Talente und Ihre Perspektiven ein. Gemeinsam können wir eine Zukunft gestalten, die von Zusammenhalt und gegenseitigem Verständnis geprägt ist.“

Vom 1. Januar bis 31. August 2024 wurden insgesamt 2287 Menschen aus 108 unterschiedlichen Herkunftsstaatsangehörigkeiten eingebürgert. Die Türkei stellt dabei mit 184 Menschen die meisten neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, dicht gefolgt von 140 Menschen aus Syrien, 139 Menschen aus Marokko und 128 Menschen aus Afghanistan.

Oberbürgermeister Josef hob in seiner Rede hervor: „Die Einbürgerung ist nicht nur ein rechtlicher Akt, sondern auch ein persönlicher Meilenstein. Jeder von Ihnen bringt eine eigene Geschichte und eigene Erfahrungen mit. Diese Vielfalt bereichert unsere Stadt und macht sie zu einem lebendigen Ort des Miteinanders. Sie sind nun Teil dieser Gemeinschaft, die auf Respekt, Toleranz und gegenseitiger Unterstützung basiert.“

Nach Eintritt des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 haben sich einige Voraussetzungen geändert, so zum Beispiel die Verkürzung der notwendigen Aufenthaltsdauer. Diese erleichtert vielen den Einbürgerungsprozess. Seit 2020 haben sich die jährlichen Antragszahlen beinahe verdreifacht. Das neue Gesetz sieht auch die Möglichkeit einer doppelten Staatsangehörigkeit vor.

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