Herzlich willkommen in Frankfurt!
16.11.2024
Neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in der Paulskirche begrüßt
Oberbürgermeister Mike Josef
hat am Freitag, 15. November, bei einer Einbürgerungsfeier in der Paulskirche
stellvetretend für 2287 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger rund 600
Gäste begrüßt. Als Gastrednerin sprach Marie Günther zu den Anwesenden.
Die feierliche Veranstaltung stand im Zeichen der Vielfalt und der aktiven
Teilhabe an der Gemeinschaft. Passend dazu übernahm der International Choir die
musikalische Untermalung der Feier.
Oberbürgermeister Josef betonte in seiner Begrüßung: „Sie haben sich für
Deutschland sowie Frankfurt entschieden und auch dafür, Teil unserer
Gemeinschaft zu werden. Ihr Bekenntnis zu den Werten unseres Grundgesetzes –
Freiheit, Gleichheit und Solidarität – ist ein Zeichen für die Vielfalt und den
Zusammenhalt, die unsere Gesellschaft und auch das gute Miteinander in unserem
Frankfurt prägen.“ Und weiter: „Ich ermuntere Sie dazu, ihre neuen Rechte und
Pflichten aktiv zu nutzen und so das Leben in unserer Stadt bereichern. Dazu
gibt es viele Möglichkeiten. Bringen Sie Ihre Ideen, Ihre Talente und Ihre
Perspektiven ein. Gemeinsam können wir eine Zukunft gestalten, die von
Zusammenhalt und gegenseitigem Verständnis geprägt ist.“
Vom 1. Januar bis 31. August 2024 wurden insgesamt 2287 Menschen aus 108
unterschiedlichen Herkunftsstaatsangehörigkeiten eingebürgert. Die Türkei
stellt dabei mit 184 Menschen die meisten neuen Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger, dicht gefolgt von 140 Menschen aus Syrien, 139 Menschen aus
Marokko und 128 Menschen aus Afghanistan.
Oberbürgermeister Josef hob in seiner Rede hervor: „Die Einbürgerung ist nicht
nur ein rechtlicher Akt, sondern auch ein persönlicher Meilenstein. Jeder von
Ihnen bringt eine eigene Geschichte und eigene Erfahrungen mit. Diese Vielfalt
bereichert unsere Stadt und macht sie zu einem lebendigen Ort des Miteinanders.
Sie sind nun Teil dieser Gemeinschaft, die auf Respekt, Toleranz und
gegenseitiger Unterstützung basiert.“
Nach Eintritt des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 haben
sich einige Voraussetzungen geändert, so zum Beispiel die Verkürzung der
notwendigen Aufenthaltsdauer. Diese erleichtert vielen den
Einbürgerungsprozess. Seit 2020 haben sich die jährlichen Antragszahlen beinahe
verdreifacht. Das neue Gesetz sieht auch die Möglichkeit einer doppelten
Staatsangehörigkeit vor.