Blauzungenkrankheit: Stadt Frankfurt ruft erneut Schaf-, Ziegen- und Rinderhalter zur Impfung auf
05.09.2024, 12:47 Uhr
Die Stadt Frankfurt am Main wiederholt ihren Aufruf vom 1. August und fordert alle Schaf-, Ziegen- und Rinderhalter eindringlich dazu auf, ihre Bestände gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) impfen zu lassen. Hintergrund ist, dass nach Fällen in benachbarten Bundesländern am Montag, 2. September, der erste Fall bei einem Schaf in Sachsenhausen festgestellt wurde. Die Impfung stellt den aktuell einzig wirksamen Schutz gegen die Krankheit dar.
Impfkostenzuschuss vom
Land Hessen
Das Land Hessen hat zur Eindämmung des Virus Impfungen gegen die
Blauzungenkrankheit für Wiederkäuer genehmigt. In Zusammenarbeit mit der
Hessischen Tierseuchenkasse wird ein Zuschuss von zwei Euro pro Impfdosis für
Schafe und Ziegen sowie drei Euro pro Impfdosis für Rinder gewährt. Für einen
vollständigen Impfschutz bei Rindern sind zwei Impfdosen im Abstand von rund
drei Wochen notwendig. Schafe und Ziegen benötigen nur eine Impfdosis, und der
Schutz ist nach drei Wochen wirksam. Landwirte sollten sich für die Impfung an
ihre Hoftierärzte wenden, Tierhalter mit nur wenigen Tieren an ihre
Haustierärzte. Was ist die Blauzungenkrankheit?
BTV ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit von
Schafen und Rindern. Ziegen, Neuweltkameliden, unter anderem Lamas
und Alpakas, sowie Wildwiederkäuer sind für die Krankheit ebenfalls
empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern
über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger
der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen und für Nicht-Wiederkäuer
ungefährlich.
Welche weiteren
Schutzmaßnahmen sind ratsam?
Das Veterinäramt rät neben Impfungen dazu, empfängliche Tiere vor den
virusübertragenden Mücken/Gnitzen zu schützen. Gnitzen fallen vor allem
zwischen der Abend- und Morgendämmerung Tiere im offenen Gelände an und legen
ihre Eier bevorzugt in nassem Boden, Schlamm oder Mist ab. Um die Tiere
bestmöglich vor Gnitzen und damit vor einer Übertragung des Virus zu schützen,
sollten die Tiere entsprechend den Herstellerangaben mit Repellentien behandelt
und wenigstens in der Flugzeit der Gnitzen aufgestallt werden. Mögliche
Brutstätten der Gnitzen, wie zum Beispiel Regentonnen, sollten
entfernt werden.
Weitere Informationen gibt es unter frankfurt.de/veterinaerwesenInternal Link.