Verwaltungsstab beschließt weitere Maßnahmen
15.10.2020, 13:40 Uhr
Ausgeweitete Maskenpflicht und Sperrstunde bis Ende Oktober verlängert / Generelles Alkoholverkaufsverbot zwischen 23 und 6 Uhr / Zusätzliche Beschränkungen bei privaten Feiern und öffentlichen Veranstaltungen
Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 70,9 COVID-19-Neuinfektionen je 100.000
Einwohner (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Stand 14.
Oktober) liegt Frankfurt weiter deutlich über der kritischen Schwelle von 50.
Es gilt weiterhin die Warnstufe Rot des Präventions- und Eskalationskonzepts
des Landes Hessen.
Vor diesem Hintergrund hat der Corona-Verwaltungsstab am Donnerstag, 15.
Oktober, die Fortschreibung des seit vergangenen Freitag geltenden
Maßnahmenpakets bis zum 31. Oktober beschlossen. Hierzu zählen insbesondere das
Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und in Grünanlagen, ebenso die
Sperrstunde für gastronomische Betriebe zwischen 23 und 6 Uhr.
Dies entspricht der Linie, auf die die Bundeskanzlerin sich am Mittwoch, 14.
Oktober, mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten verständigt
hat.
Bei der erweiterten Maskenpflicht gilt künftig: Im gesamten Innenstadt-Bereich
(Anlagenring plus Mainufer Sachsenhausen) ist ab Montag, 19. Oktober, eine
Mund-Nase-Bedeckung zu tragen - Dies gilt nicht für Radler. Bislang musste die Mund-Nase-Bedeckung in
Einkaufsstraßen und -passagen getragen werden – eine Regelung, die teils zu
Verständnisproblemen hinsichtlich der genauen Grenzziehung geführt hat.
Darüber hinaus hat der Verwaltungsstab weitere Maßnahmen beschlossen, die ab
Montag, 19. Oktober, bis zunächst 31. Oktober gelten.
1. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird um ein generelles
Alkoholverkaufsverbot für den gleichen Zeitraum ergänzt.
2. An den weiterführenden Schulen gilt eine Maskenpflicht im Unterricht,
insofern der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Beim
Schulsport werden weitergehende Einschränkungen geprüft. Nach Möglichkeit soll
der Sportunterricht nur kontaktlos und im Freien erfolgen.
3. Profi-Sportveranstaltungen finden ab jetzt ohne Zuschauer statt.
4. Für öffentliche Veranstaltung gilt eine Höchstgrenze von 100 Teilnehmern.
Ausnahmen bedürfen weiterhin eines mit dem Gesundheitsamt angestimmten
Hygienekonzepts.
5. Im öffentlichen Raum wird eine Kontaktbeschränkung auf zehn Personen eingeführt.
Analog gilt für private Feiern/ Treffen eine Höchstzahl von zehn Personen. Findet die
Feier/ das Treffen im privaten Bereich statt, dürfen diese aus höchstens zwei Hausständen
stammen.
6. Bei alle religiösen Feiern gilt künftig eine Maskenpflicht, wenn der
Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.
7. Erzieherinnen und Erziehern sind gehalten, im Kontakt untereinander und mit
anderen Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Im Kontakt mit Kindern
gilt dies lediglich, wenn es pädagogisch vertretbar ist.
Oberbürgermeister Peter Feldmann: „So viel Vorsicht wie nötig, so viel Freiheit
wie möglich – dieser Linie bleiben wir treu. Das Maßnahmenpaket wird nicht
allen gefallen. Aber wir dürfen uns die Zahlen nicht schönreden. Das Virus ist
zurück, mit voller Wucht! Die neuen Maßnahmen sind ausgewogen, orientieren sich
an der Linie anderer Städte, des Landes und des Bundes.“
Gesundheits- und Personaldezernent Stefan Majer: „Für Spielchen ist keine Zeit
mehr. Wir müssen jetzt bei den Infektionszahlen eine Trendwende schaffen. Sonst
ist ein Lockdown nicht mehr zu verhindern. Die gute Nachricht: Noch haben wir
es in der Hand!“