Trauerfeiern in Trauerhallen auf den Frankfurter Friedhöfen mit maximal zehn Personen
16.10.2020, 16:26 Uhr
Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge dürfen sich ab Montag, 19. Oktober, bis
auf Weiteres bei Trauerfeiern in den Trauerhallen der Frankfurter Friedhöfe
maximal zehn Personen aufhalten. Dabei ist das Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
Grundlage dieser Regelung sind die aktuellen Bestimmungen der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie. Das Grünflächenamt bittet um Verständnis für diese Einschränkung.
Aktuelle Informationen rund um die Themen Trauerfall und Beisetzungen sind auf der Homepage der Frankfurter Friedhöfe unter http://friedhof-frankfurt.deExternal Link hinterlegt oder können beim Service-Telefon unter 069/212-36480 erfragt werden.
Grundlage dieser Regelung sind die aktuellen Bestimmungen der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie. Das Grünflächenamt bittet um Verständnis für diese Einschränkung.
Aktuelle Informationen rund um die Themen Trauerfall und Beisetzungen sind auf der Homepage der Frankfurter Friedhöfe unter http://friedhof-frankfurt.deExternal Link hinterlegt oder können beim Service-Telefon unter 069/212-36480 erfragt werden.