Religiöse Zusammenkünfte beim Ordnungsamt anzeigen
22.01.2021, 15:50 Uhr
Die ab Samstag, 23. Januar, geltende Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen sieht unter anderem vor, dass religiöse Zusammenkünfte mit erhöhten Teilnehmerzahlen im Vorfeld anzuzeigen sind.
Werden etwa bei Glaubensveranstaltungen, aber auch Trauerfeiern, in Frankfurt
mehr als zehn Teilnehmer erwartet, ist dies dem Ordnungsamt der Stadt spätestens
zwei Werktage vor der Zusammenkunft anzuzeigen.
Alle Veranstalter, die solche Zusammenkünfte planen, sind aufgerufen, per E-Mail an scv@stadt-frankfurt.deInternal Link rechtzeitig ihrer Anzeigepflicht nachzukommen.
Die Anzeige muss hierbei folgende Informationen beinhalten:
- Grund der Zusammenkunft?
- Wer ist der Veranstalter der Zusammenkunft?
- Wo findet die Zusammenkunft statt?
- Wann findet sie Zusammenkunft statt (Datum/Uhrzeit)?
- Wie viele Teilnehmer werden erwartet?
Eine formlose Anzeige reicht aus.