Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus im Stadtgebiet
16.10.2020, 14:00 Uhr
Lesen Sie die beigefügte Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-Cov-2) im Stadtgebiet.
Update 22.10.2020:
Höchstteilnehmerzahl für private Feierlichkeiten in privaten Räumen
aufgehoben
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit einer
Eilentscheidung vom heutigen Tage (Donnerstag, 22. Oktober 2020) die aufschiebende
Wirkung einer Klage gegen Ziffer 9 der Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt
am Main zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus
(SARS-CoV-2) im Stadtgebiet vom 08.10.2020 (Amtsblatt Seite 1365 ff.) in der
Fassung von Ziffer 8 der Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main zur
Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im
Stadtgebiet vom 15.10.2020 (Amtsblatt Seite 1410 ff.) angeordnet. Mit Blick auf
diese gerichtliche Entscheidung hat sich die Stadt Frankfurt am Main
entschieden, die streitgegenständliche Ziffer aufzuheben. Bis zur
Veröffentlichung der entsprechenden Allgemeinverfügung im Amtsblatt ist die
Vollziehung dieser Ziffer ab sofort ausgesetzt. Die übrigen Ziffern der Allgemeinverfügung
gelten unverändert weiter.
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich gleichzeitig
entschieden, für private Feierlichkeiten in privaten Raumen die dringende
Empfehlung einer Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen oder zwei Hausständen
auszusprechen.
Hierzu finden Sie detaillierte Informationen in dem angehängten Dokument "Aufhebung Allgemeinverfügung IfSG" sowie die Sonderausgabe des Amtsblatts 44a vom 23. Oktober 2020