2G-Plus-Regelung in Palmengarten, Zoo und Museen
07.01.2022, 13:00 Uhr
Ab Samstag, den 8. Januar, gelten aufgrund der hohen Inzidenzen in verschiedenen kulturellen Einrichtungen, darunter Palmengarten, Zoo und Museen sowie Oper und Schauspiel Frankfurt und Alte Oper, neue 2G-Plus Regeln:
Im Palmengarten betrifft das auch Veranstaltung Winterlichter, die am Abend des
9. Januar endet und bereits ausverkauft ist. Am Einlass ist dann ein gültiger
Impfnachweis oder ein Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion, der
Personalausweis und zusätzlich ein tagesaktueller, negativer Schnelltest aus
einem offiziellen Testzentrum vorzulegen.
Für
dreifach geimpfte Personen entfällt der Testnachweis. Kinder und Jugendliche
bis einschließlich 17 Jahre sowie Menschen, die sich nachweislich nicht impfen
lassen können, sind hiervon ebenfalls ausgenommen. Für sie ist ein Schnelltest
ausreichend und erforderlich.
Für
den Besuch der Winterlichter empfiehlt es sich, auch den Eingang in der
Palmengartenstraße zu nutzen, so verteilen sich die Gäste auf zwei Eingänge.
Wenn ein Mindestabstand zu Personen anderer Haushalte nicht eingehalten werden
kann, insbesondere am Einlass oder in der Warteschlange sowie in allen
Innenräumen des Palmengartens, ist eine medizinische Maske zu tragen. In
unmittelbarer Nähe des Palmengartens, etwa auf der Leipziger Straße, befinden
mehrere Testzentren.
Nach
dem Ende der Winterlichter öffnet der Palmengarten wieder täglich von 9 bis 16
Uhr. Die 2G-Plus Regelung gilt nur für Innenbereich von Freizeiteinrichtungen.
Da der Palmengarten sein Angebot zwar überwiegend im Außengelände vorhält, aber
mit den Schauhäusern auch Innenräume genutzt werden können, kann die Kontrolle
effektiv nur am Einlass umgesetzt werden.
Der
Grund für die strengeren Regeln ist der seit Tagen steigende Inzidenzwert in
Frankfurt am Main. Liegt er mehr als drei Tage in Folge über 350 je 100.000
Einwohner, gilt die Stadt als Hotspot. Damit greifen am Folgetag die in der
Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen festgelegten Verschärfungen.
Zoo
Auch Besucher und Besucherinnen des Zoos müssen die 2G-Plus befolgen. Zugang zum Zoo haben demnach nur Geimpfte und Genesene mit negativem Schnelltestzertifikat, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder einem PCR-Testzertifikat, dessen Ausstellung nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.Personen mit einer Auffrischungsimpfung – auch Booster genannt – benötigen keinen zusätzlichen negativen Test. Die hessischen Testhefte von Schülerinnen und Schülern werden als Nachweis anerkannt. Das gleiche gilt für Nachweise über regelmäßige Testungen von Schulen anderer Bundesländer.
Kinder unter sechs Jahren sind von der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Ältere Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind ebenfalls von der Testpflicht befreit.
Jugendliche sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dafür ein ärztliches Attest vorweisen, müssen ein negatives Schnelltestzertifikat vorlegen. In allen Innenräumen des Zoos besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Die Anwendung der 2G-Plus-Regel für den Zoo ist nötig, da gerade in der Winterzeit die großen Tierhäuser attraktive Anziehungspunkte sind. Bei der Vielzahl der Häuser und Eingänge kann die Kontrolle der Nachweise allerdings nur zentral am Zooeingang vorgenommen werden.
Museen
Die 2G-Plus-regelung gilt auch In allen Museen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main ab Samstag, 8. Januar. Für den Einlass in die Innenräume ist ab diesem Zeitpunkt neben einem Impf- oder einem Genesenennachweis zusätzlich ein Antigen-Testnachweis von einem offiziellen Testzentrum (nicht älter als 24 Stunden), ein PCR-Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) oder das Testheft bei Schülerinnen und Schülern erforderlich. Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben, benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis.Die 2G-Plus Regelung gilt ebenso flächendeckend für alle Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen in Frankfurt. Dies betrifft etwa auch das Schauspiel Frankfurt, die Oper Frankfurt, die Alte Oper sowie allen weiteren Kultureinrichtungen. Für Veranstaltungen im Freien gilt die 2G-Regelung.