Allgemeinverfügung Silvester
28.12.2020, 11:37 Uhr
Die Stadt Frankfurt hat aktuell für viele Bereiche im Stadtgebiet ein Verbot des öffentlichen Abrennens von Feuerwerkskörpern für die Silvesternacht ausgesprochen. Die genauen Bereiche finden sie auf dieser interaktiven Karte:
Geltungsbereich Allgemeinverfügung SilvesterExternal Link
Was viele jedoch nicht wissen, galt ein solches Verbot schon vorher unter bestimmten Voraussetzungen. Wegen erhöhter Brandgefahr verbietet die bundesweit geltende
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen von Feuerwerk und pyrotechnischen
Gegenständen in unmittelbarer Nähe, das sind mindestens 200 m, von
Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, besonders natürlich bei brandempfindlichen
Gebäuden oder Anlagen.
Das bedeutet, dass in der Nähe von Fachwerkhäusern bzw. in
der Nähe des Zoos das Abbrennen von Feuerwerk vollständig verboten ist. Alle
Frankfurter und Frankfurterinnen, ihre Gäste sowie alle Besucher und
Besucherinnen der Stadt Frankfurt am Main werden gebeten, dies zu beachten und
auch außerhalb der genannten Bereiche die notwendige Vorsicht walten zu lassen,
wenn sie Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel abbrennen.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist natürlich auch im Stadtwald
untersagt. Besucher und Besucherinnen des Stadtwaldes werden deshalb gebeten, sich
im Stadtwald so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft im Wald (Tierschutz)
so wenig wie möglich beeinträchtigt und der Stadtwald nicht gefährdet,
geschädigt oder verschmutzt wird.
Verstöße gegen die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz können
mit Bußgeldern geahndet werden. Auch das Steigenlassen von sogenannten
Himmelslaternen kann mit einem Bußgeldgeld geahndet werden und ist in Hessen
nach der Gefahrenabwehrverordnung vom 16.09.2009 verboten.