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Ordnungsamt

Allgemeinverfügung Silvester

28.12.2020, 11:37 Uhr

Die Stadt Frankfurt hat aktuell für viele Bereiche im Stadtgebiet ein Verbot des öffentlichen Abrennens von Feuerwerkskörpern für die Silvesternacht ausgesprochen. Die genauen Bereiche finden sie auf dieser interaktiven Karte:

Geltungsbereich Allgemeinverfügung SilvesterExternal Link

Was viele jedoch nicht wissen, galt ein solches Verbot schon vorher unter bestimmten Voraussetzungen. Wegen erhöhter Brandgefahr verbietet die bundesweit geltende Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen von Feuerwerk und pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe, das sind mindestens 200 m, von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, besonders natürlich bei brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen.

Das bedeutet, dass in der Nähe von Fachwerkhäusern bzw. in der Nähe des Zoos das Abbrennen von Feuerwerk vollständig verboten ist. Alle Frankfurter und Frankfurterinnen, ihre Gäste sowie alle Besucher und Besucherinnen der Stadt Frankfurt am Main werden gebeten, dies zu beachten und auch außerhalb der genannten Bereiche die notwendige Vorsicht walten zu lassen, wenn sie Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel abbrennen.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist natürlich auch im Stadtwald untersagt. Besucher und Besucherinnen des Stadtwaldes werden deshalb gebeten, sich im Stadtwald so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft im Wald (Tierschutz) so wenig wie möglich beeinträchtigt und der Stadtwald nicht gefährdet, geschädigt oder verschmutzt wird.

Verstöße gegen die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz können mit Bußgeldern geahndet werden. Auch das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen kann mit einem Bußgeldgeld geahndet werden und ist in Hessen nach der Gefahrenabwehrverordnung vom 16.09.2009 verboten.

 

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