Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht! Noch bis 28. Februar 2023 bewerben!
10.01.2023, 13:16 Uhr
Es werden weiterhin interessierte Bürgerinnen und Bürger für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht
Das
Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt teilt mit, dass die Frist zur
Bewerbung für das Ehrenamt der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen verlängert
wird.
Die Bewerberinnen und Bewerber, die sich für die Tätigkeit als Jugendschöffin
oder Jugendschöffe interessieren, können ihre Bewerbung bis Dienstag, 28.
Februar 2023, an das Jugend- und Sozialamt, Geschäftsstelle Amt 51 und Gremien
51.ALG, Eschersheimer Landstr. 241 - 249, 60320 Frankfurt am Main, oder auch
per E-Mail an Gremien.amt51@stadt-frankfurt.deInternal Link senden.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen erzieherisch befähigt und in der
Jugenderziehung erfahren sein. Derlei Erfahrungen können auch im familiären
Bereich gesammelt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen Bewerberinnen und Bewerber nach §§ 31 bis 34
Gerichtsverfassungsgesetz erfüllen:
1. die
deutsche Staatsbürgerschaft,
2.
Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main,
3.
Mindestalter 25 Jahre, Höchstalter 69 Jahre (zum 1. Januar 2023).
Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 069/212-34141Internal Link oder 069/212-47452Internal Link oder per E-Mail an Gremien.amt51@stadt-frankfurt.deInternal Link.