Neues Anmeldeportal für Lebensmittelausweise
28.04.2022, 14:23 Uhr
Anmeldungen im Gesundheitsamt für Lebensmittelausweise sind ab sofort online möglich
Das Gesundheitsamt Frankfurt
bietet einen neuen digitalen Service an: Die Anmeldung für eine Bescheinigung
im Lebensmittelbereich. Wer erstmalig in der Gastronomie oder
Lebensmittelproduktion arbeitet, benötigt eine sogenannte Erstbelehrung. Diese
ist laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) §43 bei Lebensmittelkontakt
verpflichtend. Anschließend wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dem
Arbeitgeber vorzulegen ist. Bei erstmaliger Arbeitsaufnahme darf sie nicht
älter als drei Monate sein.
Für die Anmeldung eines Termins zur Erstbelehrung hat das Gesundheitsamt ein
Onlineportal eingerichtet. Alle Termine ab Montag, 2. Mai, können dort
unkompliziert online angemeldet werden. Das Portal ist bereits jetzt unter frankfurt.de/lebensmittelausweiseInternal Link erreichbar, sodass Termine ab 2. Mai schon vereinbart werden können. Termine
können immer vier Wochen im Voraus gebucht werden. Das bedeutet, dass jeden Tag
neue Termine freigeschaltet werden.
Die Online-Terminvergabe löst die bisherige Anmeldung ab, die telefonisch oder
per E-Mail erfolgte.
Die notwenigen Dokumente stehen ebenfalls auf genannter Seite zur Verfügung.
Der Belehrungstext kann dort in 28 verschiedenen Sprachen heruntergeladen
werden.
Im Gesundheitsamt Frankfurt können sich Personen für die Erstbelehrung
anmelden, die in Frankfurt wohnhaft sind oder deren Arbeitsplatz sich in
Frankfurt befindet. Liegt der gemeldete Wohnsitz nicht in Frankfurt, muss eine
Bescheinigung des Arbeitgebers über die Beschäftigung in Frankfurt mitgebracht
werden.
Inhalt des Termins sind unter anderem Maßnahmen, um Infektionen über
Lebensmittel zu vermeiden sowie die Aufklärung über Krankheiten, die eine
Arbeit im Lebensmittelbereich beeinflussen können. Besteht zum Beispiel ein
erhöhtes Risiko, dass Krankheitserreger auf Speisen übertragen werden können,
ist eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich nicht möglich.
Für die Durchführung der Belehrung und die Ausstellung der
Bescheinigung wird eine Gebühr von derzeit 29 Euro erhoben. Die
Ausstellung eines Duplikats der Bescheinigung kostet zwölf Euro. Zur Belehrung
mitzubringen sind ein gültiges Ausweisdokument sowie gegebenenfalls die
Bescheinigung des Arbeitsgebers über den Arbeitsort. Bei einem ausländischen
Reisepass ist außerdem eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorzulegen. Bei
Minderjährigen bis einschließlich 15 Jahren ist die Begleitung durch einen
Sorgeberechtigten nötig. Minderjährige ab 16 Jahren müssen eine schriftliche
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen.
Das Plakat zur Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich finden Sie im Anhang.