Das Knöllchen beim Einkaufen zahlen
14.06.2022, 14:41 Uhr
Kassen- und Steueramt setzt bei der Einziehung von Forderungen auf bequemes Verfahren
Wer ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit
zahlen soll, ärgert sich. Schnell verschwindet der Bescheid in der Ablage – und
die Angelegenheit wird vergessen. In solchen Fällen landet der Vorgang beim
Sachgebiet Vollstreckung im Kassen- und Steueramt, das sich darum kümmert, dass
das Geld doch noch fließt. Mit einem neuen Verfahren wird es jetzt den
Bürgerinnen und Bürgern einfacher gemacht, rückständige Forderungen zu
begleichen. Dabei wird ein individueller Barcode auf die Zahlungsaufforderungen
aufgedruckt, die das Kassen- und Steueramt im Rahmen des
Vollstreckungsverfahrens verschickt.
Zahlungspflichtige Adressatinnen und Adressaten können den unteren Teil des
Schreibens mit dem Barcode abtrennen, diesen in über 10.000 deutschen
Einzelhandelsfilialen, zum Beispiel bei Rewe, Penny, Toom, DM und Rossmann, vom
Kassenpersonal scannen lassen und dort den Forderungsbetrag zugunsten der
Stadtverwaltung mit dem täglichen Einkauf bar und anonym bezahlen. Es besteht
somit ein flächendeckendes Zahlungsnetzwerk.
„Zahlungsaufforderungen bekommt niemand gerne“, sagt Stadtkämmerer Bastian
Bergerhoff. „Mit dem neuen Verfahren wollen wir es den Bürger:innen aber so
leicht wie möglich machen, ausstehende Beträge zu bezahlen. Damit nutzen wir
die Möglichkeiten, die uns die Digitalisierung bietet.“
Entwickelt wurde diese Dienstleistung von der Berliner Firma viafintech GmbH.
Zur Verhütung von Geldwäsche sind Zahlungen auf einen Betrag bis 999 Euro
begrenzt. Der Barcode ist 14 Tage ab Datum der Zahlungsaufforderung gültig. Die
beim Einzelhandelsunternehmen gezahlten Beträge werden über die GRENKE Bank AG
an das Kassen- und Steueramt abgeführt. Das Sachgebiet Vollstreckung erhält
unmittelbar nach Abschluss des Zahlungsvorgangs eine automatische
Zahlungseingangsbestätigung. Eine fehlerhafte Bearbeitung ist somit
ausgeschlossen. Zahlungsausfälle oder Betrug sind nicht möglich.
Die Zahlungsaufforderungen mit Barcode enthalten eine kurze Anleitung, wie
dieser genutzt werden kann. Ein Beiblatt mit Hinweisen in den gebräuchlichsten
Fremdsprachen soll folgen. Angesichts knapper Papierressourcen wird darauf
zunächst noch verzichtet.